Konditionen und Bedingungen

Diese EULA wird von und zwischen Iron Software ("Iron") und der natürlichen oder juristischen Person, die die Iron Software lizenziert ("Unternehmen"), geschlossen und regelt zusammen mit allen referenzierten Dokumenten, einschließlich Bestellungen, Ergänzungen oder Anlagen (zusammen der "Vertrag"), die Nutzung der an das Unternehmen lizenzierten Iron Software.

Überblick

Iron ist Inhaber und Lizenzgeber mehrerer Softwarebibliotheken und -pakete, wie sie von Iron auf der Iron-Website und in den Marketingmaterialien von Iron beschrieben werden (die "Iron Software"). Iron Software besteht aus mehreren Produkten (jedes ein "Produkt"), die einzeln oder als Produkt-Suite ("Iron Suite") lizenziert werden können, die in einer Bestellung näher beschrieben werden. Produkte und die Iron Suite werden hier als Iron Software bezeichnet. Iron bietet dem Unternehmen eine oder mehrere Möglichkeiten an, die Iron Software gemäß der von Iron dokumentierten und in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen zu verwenden. Iron kann auch Unterstützungsdienste ("Support und Updates") und andere Dienstleistungen erbringen, einschließlich Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Nutzung der Iron Software durch das Unternehmen (zusammen mit Support und Updates, die "Dienste"). Support und Updates gelten nicht für von Dritten entwickelte Endbenutzer-Software, die vom Unternehmen entwickelt wurde. Iron stellt die Iron Software und Dienste dem Unternehmen direkt oder über Dritte (wie einen autorisierten Wiederverkäufer) unter Verwendung eines schriftlichen Online- oder Offline-Bestellvorgangs (jeweils eine "Bestellung") zur Verfügung. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung wird Iron dem Unternehmen die in jeder Bestellung beschriebenen Iron-Software- oder Dienste bereitstellen.

Iron Software und Dienstleistungen

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung gewährt Iron dem Unternehmen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufbare und begrenzte Lizenz zur Nutzung jedes in einer Bestellung durch das Unternehmen aufgeführten Iron Software-Einzelteils für den internen Gebrauch des Unternehmens (und nicht für den Weiterverkauf in einer materiell unveränderten Form) vorbehaltlich der in der Bestellung und in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen, Verpflichtungen und Einschränkungen ("Iron Software-Lizenz"). Jede Iron Software-Lizenz und jeder Dienst unterliegt den in der geltenden Bestellung festgelegten Berechtigungen, Einschränkungen und Verantwortlichkeiten ("Metriken"), die angeben können, ob das Unternehmen berechtigt ist: die Iron Software nur für einen eingeschränkten Test, für einen angegebenen Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit zu verwenden; die Iron Software zu bewerten oder in einer Produktionsumgebung zu verwenden; die Iron Software kostenlos oder gegen eine festgelegte Gebühr zu nutzen; den Zugang zur Iron Software einer unbegrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern oder einer begrenzten Anzahl zu erlauben; die Iron Software auf einem Rechner ("Maschine") oder mehreren Maschinen zu installieren und zu verwenden; eine einzelne Kopie oder mehrere Kopien der Iron Software ("Kopien") zu verwenden; die Iron Software ausschließlich für die interne Entwicklung ("Interne Nutzung") zu verwenden; die Iron Software mit der eigenen Software des Unternehmens ("Unternehmenssoftware") zu kombinieren; an einen oder mehrere Kunden des Unternehmens zu verteilen (jeweils ein "Kunde"); die Iron Software in den Systemen des Unternehmens oder des Kunden zu installieren ("Installiert") oder durch das Unternehmen auf einer Website, die vom Unternehmen besessen oder kontrolliert wird, als Software as a Service ("SaaS") zur Verfügung zu stellen; die Iron Software an einer oder mehreren physischen Adressen (jeweils ein "Standort") zu verwenden; Support und Updates für einen begrenzten Zeitraum oder überhaupt nicht zu erhalten; or neue Versionen der Iron Software, die dem allgemeinen Publikum von dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden ("Neue Versionen"), während Support und Updates aktuell und aktiv sind, oder neue Versionen nur dann zu erhalten, wenn das Unternehmen zusätzliche Gebühren zahlt. Derzeit bietet Iron Iron Software-Lizenzen in der folgenden Kombination von Metriken an (jeder Lizenztyp schließt ausdrücklich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte aus): Kostenlose Testlizenz. Gewährt die Nutzung der Iron Software ausschließlich zu privaten, nicht-produktiven Evaluierungszwecken ("Testlizenz"). Die Iron Software darf in keinem Produktions-, Installiert-, SaaS- oder Intranetprojekt verwendet werden. Teamlizenzen. Die folgenden Lizenzen (jeweils eine "Teamlizenz") können pro Produkt oder für die gesamte Iron Suite lizenziert werden, wie in einer Bestellung festgelegt. Teamlizenzen sind von Natur aus unbefristet, vorbehaltlich der Einhaltung des Unternehmens von der Vereinbarung. Das Unternehmen kann Unterstützung und Updates abonnieren, die Iron nach eigenem Ermessen entweder auf jährlicher oder 5-jähriger Basis für Teamlizenzen ändern kann. Die aktuellen Preise für Support und Updates sind in einer Bestellung festgelegt. Lite Lizenz. Gewährt die Nutzung eines bestimmten Iron Software-Produkts durch einen einzelnen Entwickler in einer Organisation an einem einzigen Standort. Die Iron Software kann innerhalb einer Web-, Einzelstandort-Intranet- oder Desktop-Softwareanwendung bereitgestellt werden. Dieser Lizenztyp erlaubt keine Verteilung der Iron Software an Dritte oder SaaS-Projektnutzungs-Szenarien. "Entwickler" bedeutet entweder ein Softwareentwickler oder eine virtuelle Maschine mit einer Entwicklerlizenz. Plus Lizenz. Gewährt entweder (i) die Verwendung eines bestimmten Iron Software-Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Entwicklern bis zu maximal 3 in einer einzelnen Organisation an bis zu 3 Standorten. Die Iron Software darf in maximal 3 Web-, Einzelstandort-Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen bereitgestellt werden. Professionelle Lizenz. Gewährt entweder (i) die Verwendung eines bestimmten Iron Software-Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Entwicklern bis zu maximal 10 in einer einzelnen Organisation an bis zu 10 Standorten. Die Iron Software darf in maximal 10 Web-, Einzelstandort-Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen bereitgestellt werden. Unbegrenzte Lizenz. Gewährt die Verwendung der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Entwicklern, Standorten und Web-, Einzelstandort-Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen, wie in einer Bestellung festgelegt. 5. Alle Teamlizenzen sind nicht übertragbar und die Weitergabe von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist verboten. Teamlizenzen schließen ausdrücklich alle nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gewährten Rechte aus und schließen ausdrücklich, ohne Einschränkung, OEM-Weiterverteilung oder SDK-Weiterverteilung aus und die Nutzung der Iron-Software als SaaS ohne zusätzlichen Kauf von lizenzfreien Verteilungslösungen, die nur für die in einer Bestellung festgelegten Iron-Software-Lizenzen verfügbar sind. 3. Einzelprodukt-Unternehmenslizenz. Diese Unternehmenslizenz umfasst Lizenzfreie Weiterverteilungslösungen (OEM-Weiterverteilung) für eine festgelegte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer festgelegten Anzahl von Standorten zur Bereitstellung eines einzelnen Iron-Produkts innerhalb einer festgelegten Anzahl von Webanwendungen, Intranet-Anwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen (die "Einzelprodukt-Unternehmenslizenz"), wie in einer Bestellung festgelegt. 4. Iron Suite-Unternehmenslizenz. Diese Unternehmenslizenz umfasst Lizenzfreie Weiterverteilungslösungen (entweder OEM-Weiterverteilung oder SKD-Weiterverteilung, wie in einer Bestellung festgelegt) und kann entweder für (i) ein bestimmtes Iron Software-Produkt (die "Einzelprodukt-Unternehmenslizenz") oder (ii) die Iron Suite (die "Iron Suite Unternehmenslizenz") sein. Sowohl die Einzelprodukt-Unternehmenslizenz als auch die Iron Suite Unternehmenslizenz sind unbegrenzt, vorbehaltlich der Einhaltung der Lizenzvereinbarung durch das Unternehmen. Die Einzelprodukt-Unternehmenslizenz und die Iron Suite Unternehmenslizenz erlauben es einer unbegrenzten Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, ein einzelnes Iron Produkt oder die Iron Suite, je nach Kunde, innerhalb einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranet-Anwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen bereitzustellen. 5. Iron Suite-Monatlizenz. Diese Lizenz umfasst OEM Lizenzfreie Weiterverteilungslösungen. Die Iron Suite Monatliche Lizenz erlaubt die Nutzung der Iron Suite auf Abonnementbasis durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten zur Bereitstellung der Iron Suite innerhalb einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranet-Anwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen ("Iron Suite Monatliche Lizenz"). Die Iron Suite Monatliche Lizenz umfasst bis zu einer festgelegten Anzahl von API-Anfragen (Aufrufen) pro Monat, wie in einer Bestellung festgelegt. Alle API-Anfragen, die die festgelegte Menge überschreiten, führen zu einer zusätzlichen Gebühr pro API-Anfrage, wie in der Bestellung festgelegt, die im folgenden Monat fällig und zahlbar ist. Iron Suite Monatliche Lizenzen sind nicht übertragbar und das Teilen von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder Agentur/Kunden-Beziehung ist verboten. Unterstützung und Updates sind in der Iron Suite Monatlichen Lizenz enthalten. 6. Royalty-freie Redistribution-Optionen. Diese Zusatzmodule, die im Rahmen einer Bestellung für bestimmte Iron Software-Lizenzen erworben werden können, gewähren einem Unternehmen das Recht, die Iron Software (ohne die Verpflichtung, Lizenzgebühren zu zahlen) als Teil einer Reihe von verschiedenen verpackten kommerziellen Endbenutzer-Software an seine Kunden zu vertreiben (zusammen "Royalty-freie Redistribution-Abdeckung").

  1. OEM-Redistribution. Dieses Zusatzmodul zur Royalty-freien Redistribution-Abdeckung ("OEM Redistribution") gewährt dem Unternehmen das Recht, die Iron Software innerhalb von Endbenutzer-Software, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Multi-Site-Intranets oder SaaS-Softwarediensten für seine Kunden bereitzustellen. OEM-Weiterverteilung erlaubt nicht die Erstellung von offenen APIs zur Integration mit der Endbenutzer-Software eines Kunden, wie eine Entwicklungssbibliothek oder ein Automatisierungsdienst mit einer API oder einem SDK. OEM-Weiterverteilung beinhaltet keine SDK-Weiterverteilungsrechte.
  2. SDK-Redistribution. Dieses Zusatzmodul zur Royalty-freien Redistribution-Abdeckung ("SDK Redistribution") gewährt, zusätzlich zu den Rechten der OEM-Redistribution, das Recht, eine Sammlung von Entwicklungstools ("SDK") zu installieren und zu verwenden, die es einem Entwickler ermöglichen, offene APIs (unter Verwendung von kompiliertem Code, der über das SDK generiert wurde) zu erstellen, um die Iron Software mit der Endbenutzer-Software, den öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Multi-Site-Intranets oder SaaS-Softwarediensten des Unternehmens für seine Kunden zu integrieren. Das SDK darf nicht in den Softwarebibliotheken von Wettbewerbern von Iron verwendet werden. "Drittpartei-API-Bereitstellung" bedeutet jede Verteilung von Endbenutzer-Software, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Multi-Site-Intranets oder SaaS-Softwarediensten, die unter Verwendung des SDK vom Unternehmen an seine Kunden, entweder direkt oder über Vertriebskanäle, erstellt wurden. Jede Person oder Einheit, die eine solche Endbenutzer-Software, öffentlich zugängliche Websites und Anwendungen, Extranets, Multi-Site-Intranets oder SaaS-Softwaredienste erhält, die unter Verwendung des SDK erstellt wurden, zählt als eine (1) Drittpartei-API-Bereitstellung. Unabhängig vom Typ der Iron Software-Lizenz vereinbaren Iron und das Unternehmen ausdrücklich, dass das Unternehmen nicht direkt mit der Funktionalität einer aktuellen Iron Software oder eines Dienstes konkurrieren wird. Das Unternehmen darf nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Iron, wie in einer Bestellung oder dieser Vereinbarung angegeben, die Iron-Software oder -Dienste an Dritte weitergeben, neu veröffentlichen oder anderweitig zugänglich machen. Das Unternehmen wird die eigene Nutzung der Iron-Software überwachen und jede Nutzung, die die Metriken und das Volumen überschreitet, melden. Die Iron-Software kann die Nutzung überwachen, um die Einhaltung der Metriken, des Volumens und der Vereinbarung mit den Iron-Servern zu überprüfen. Ungeachtet des Vorstehenden wird auf keinen Fall auf Unternehmens- oder Endbenutzerdaten von Iron zugegriffen. Falls das Unternehmen Iron für die Nutzung der Iron-Software, die die in einer geltenden Bestellung festgelegten Metriken überschreitet (nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigung dazu), nicht bezahlt, behält sich Iron das Recht vor, solche Produkte zu sperren oder zu deaktivieren, bis die Zahlung erfolgt ist, die zu den dann aktuellen Preisen von Iron fällig ist.

daten und inhalt

Das Unternehmen behält alle Rechte an allen Informationen, Inhalten und Daten, die vom Unternehmen bereitgestellt werden, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten des Unternehmens. Iron behält alle Rechte an allen Informationen, Inhalten und Daten, die von Iron bereitgestellt werden, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten von Iron. Iron kann Informationen über das Unternehmen und seine Kunden sammeln, speichern, verwenden, aggregieren und weitergeben, einschließlich darüber, wie das Unternehmen und seine Kunden die Iron-Software und alle Dienste nutzen. Details darüber, wie Iron derzeit Unternehmensdaten verarbeitet, sind in Irons Datenschutzerklärung angegeben, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann, um die aktuellen Praktiken von Iron widerzuspiegeln und auf sich entwickelnde Gesetze und Vorschriften weltweit zu reagieren.

finanziell

Die Zahlung des Unternehmens erfolgt wie in jeder Bestellung angegeben. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die vollständige Zahlung spätestens vor der Lieferung der Iron-Software oder der Dienste an Iron zu leisten. Alle Gebühren und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Iron behält sich das Recht vor, die Gebühren für Iron Suite Monatliche Lizenzen und Support und Updates zu erhöhen und wird dem Unternehmen jede Erhöhung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Erhöhung mitteilen. 2. Alle hier genannten Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger Steuern. Das Unternehmen ist verantwortlich für alle Bundes-, Landes- oder lokalen Verkaufs-, Nutzungs-, Canadian Goods and Services-, Eigentums-, MWSt- oder ähnliche Steuern, die auf Transaktionen erhoben wurden oder erhoben werden können. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt, kann Iron die Erbringung eines Teils oder aller Dienste vorübergehend einstellen oder beenden und die Iron Software-Lizenz für alle Iron-Software-Produkte aussetzen oder beenden. 3. Alle Beträge, die bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt sind, unterliegen einer Verzugsgebühr in Höhe von einem Prozent (1,0%) pro Monat des überfälligen Betrags. Darüber hinaus hat Iron das Recht, alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltskosten und Ausgaben, wiederzuerlangen, die Iron im Zuge eines Gerichtsverfahrens oder bei einem anderen Verfahren zur Beitreibung unbezahlter Beträge entstehen. Nichtzahlung wiederkehrender monatlicher Abonnementgebühren für mehr als dreißig (30) Tage nach dem Fälligkeitsdatum führt zur Aussetzung oder Beendigung der Iron-Software und -Dienste.

Geistiges Eigentum

Die Iron-Software und die Ergebnisse aller Dienste sind ausschließlich im Eigentum von Iron und durch Urheberrecht, Warenzeichen und Gesetz über Geschäftsgeheimnisse sowie andere Arten von Gesetzen geschützt. Alle Rechte, Ansprüche und Interessen an der Iron-Software und den Diensten verbleiben bei Iron. Das Unternehmen erhält nur die in der Bestellung und dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten eingeschränkten und nicht-exklusiven Nutzungsrechte. Das Unternehmen darf die Iron Software oder Dienste oder Kopien davon weder verkaufen, lizenzieren, abtreten, verpfänden oder anderweitig auf einen Dritten übertragen, noch einem Dritten die Nutzung der Iron Software oder Dienste gestatten oder erlauben, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet. Jeder unbefugte Verkauf, Unterlizenzierung, Abtretung, Verpfändung, Übertragung oder unzulässige Nutzung der Iron Software oder Dienste ist nichtig und stellt eine Verletzung der Rechte von Iron an der Iron Software und den Diensten dar. 2. Das Unternehmen erkennt an, dass ohne die schriftliche Erlaubnis von Iron in einer Bestellung: (i) das Unternehmen die Iron-Software oder -Dienste nicht zur Wiederveräußerung, Veröffentlichung, Übertragung, Übertragung, Lizenzvergabe oder Unterlizenzierung oder Verbreitung an Dritte duplizieren darf; (ii) das Unternehmen wird die Iron-Software oder -Dienste nicht zur Wiederverteilung an Dritte duplizieren; (iii) das Unternehmen wird die Iron-Software oder -Dienste nicht in einer Weise duplizieren oder anderweitig entsorgen, die gegen das Copyright-Gesetz der Vereinigten Staaten (Titel 17, U.S. Code) verstößt; (iv) die Iron-Software und Dienste nur von der aggregierten Anzahl der autorisierten Benutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet werden können; (v) die Iron Software und Dienste nur auf so vielen Prozessoren installiert, zugegriffen und verwendet werden dürfen, wie autorisierte Benutzer vorhanden sind; (vi) wenn das Unternehmen vernetzte Ausrüstungen verwendet, wird das Unternehmen niemals mehr als die maximal zulässige Anzahl autorisierter Benutzer zur Nutzung der Iron Software oder Dienste zu einem Zeitpunkt erlauben; und (vii) das Unternehmen darf die Iron Software oder Dienste nicht ändern, demontieren, dekodieren oder dekompilieren, weder ganz noch teilweise. Unabhängig von der Anzahl der autorisierten Benutzer oder Nutzungen darf das Unternehmen eine (1) Kopie der Iron Software als Archiv- oder Sicherungskopie anfertigen, welche Irons Urheberrechtshinweis und andere geschützte Markierungen trägt. Das Unternehmen darf keine weiteren Kopien der Iron Software zu irgendeinem Zweck anfertigen. Das Unternehmen legt Iron vor der Nutzung, Verteilung oder Offenbarung jegliche Werbung, Promotion oder Öffentlichkeitsarbeit vor, die sich auf Iron bezieht oder Handelsnamen, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken von Iron ("Iron Marks"). Iron hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Korrektur oder Löschung von irreführendem oder falschem Material über Iron oder die Iron Marks in jeglicher Werbung, Promotion oder Öffentlichkeitsarbeit zu verlangen. Iron darf den Namen und das Warenzeichen des Unternehmens ("Unternehmenszeichen") verwenden, um das Unternehmen als Lizenznehmer von Iron aufzulisten oder hervorzuheben. Die Verwendung jedes Zeichens und der dadurch erzeugte Goodwill kommen dem Inhaber des Zeichens zugute.

Vertraulichkeit

Im Sinne dieser Vereinbarung bedeutet "Vertrauliche Informationen" nichtöffentliche Informationen und Daten, die von einer Partei ("Empfangende Partei") von der anderen Partei ("Offenlegende Partei") erhalten werden. 2. Ungeachtet des Vorstehenden gelten Informationen und Daten nicht als vertrauliche Informationen, wenn solche Informationen oder Daten: (i) dem empfangenden Teil zum Zeitpunkt dieser Offenlegung bekannt waren; (ii) zum Zeitpunkt dieser Offenlegung öffentlich bekannt waren oder der Allgemeinheit bekannt werden (außer durch Handlung der empfangenden Partei) nach dieser Offenlegung; (iii) rechtmäßig der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkung offenbart werden; (iv) unabhängig vom empfangenden Teil ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen des offenlegenden Teils entwickelt werden; oder (v) schriftlich von der offenlegenden Partei der Offenlegung durch die empfangende Partei zugestimmt wird. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn dies gesetzlich erforderlich ist (z. B. durch Vorladung), vorausgesetzt, dass die empfangende Partei der offenlegenden Partei derartige erforderlichte Offenlegung vorher schriftlich mitteilt (es sei denn, die Benachrichtigung der offenlegenden Partei ist gesetzlich verboten), und mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet, um die erforderliche Offenlegung zu begrenzen oder die Anforderung aufzuheben (z. B. hebt ein Gericht eine Vorladung der vertraulichen Informationen auf). 4. Der empfangende Teil darf keine vertraulichen Informationen, die er vom offenlegenden Teil erhält, an Dritte, Unternehmen, Einzelpersonen oder andere Entitäten weitergeben. Zur Klarstellung darf Iron die vertraulichen Informationen des Unternehmens an Mitarbeiter von Iron und unabhängige Auftragnehmer in Verbindung mit der Bereitstellung der Iron Software und der Erbringung der hierunter erbrachten Dienste weitergeben. Die empfangende Partei verwendet bei der Wahrung der Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen den gleichen Sorgfaltsstandard, den die empfangende Partei für ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen verwendet, jedoch in keinem Fall weniger als einen standardmäßigen Sorgfaltsstandard.

Laufzeit und Kündigung

Für jedes Element der Iron Software und jeden Dienst wird die Anfangslaufzeit in der Bestellung festgelegt und kann sich um zusätzliche Zeiträume verlängern, die auf der Bestellung als Verlängerungsperioden angegeben sind. Wenn auf der Bestellung keine Anfangslaufzeit angegeben ist, beträgt die Anfangslaufzeit ein Jahr ab dem Wirksamkeitsdatum. Wenn auf der Bestellung keine Verlängerungsperiode angegeben ist, dauert jede Verlängerungsperiode ein Jahr ab dem Ablauf der vorhergehenden Laufzeit, aber nur, wenn Iron jede Verlängerungszahlung mindestens dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag der anwendbaren Verlängerungsperiode erhält. Diese Vereinbarung kann von einer Partei aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch die andere Partei beendet werden, wenn die kündigende Partei die andere Partei dreißig (30) Tage schriftlich vorher von der Verletzung in Kenntnis setzt und die verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb der dreißigtägigen Frist kuriert oder korrigiert. Im Falle einer solchen Beendigung zahlt das Unternehmen Iron für alle bereitgestellten Iron Software und für alle von Iron erbrachten Dienste und für alle in Bearbeitung befindlichen Arbeiten bis zum Datum der Beendigung. Das Unternehmen kann eine Iron Suite Monatliche Lizenz mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen vor dem Beginn des nächsten Monats der Abonnementlaufzeit kündigen. Nach Erhalt einer Kündigungsmitteilung durch Iron durch das Unternehmen endet das Abonnement der Iron Suite Monatlichen Lizenz entweder, wenn die maximal zulässigen API-Anfragen gemäß der Bestellung durchgeführt wurden oder am Ende des Monats, in dem diese Kündigung wirksam wurde. Diese Vereinbarung wird automatisch beendet, wenn das Unternehmen seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 3 (Iron Software und Dienste), 4 (Finanzielles), 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) wesentlich verletzt. 5. Bei Beendigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund hat das Unternehmen unverzüglich alle Iron Software, verwandte Materialien und alle Kopien davon an Iron zurückzugeben, oder, mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Iron, hat das Unternehmen alle solchen Materialien zu vernichten und schriftlich über deren Vernichtung zu bescheinigen. Die Abschnitte 4 - 7 (Finanzielles), (Geistiges Eigentum), (Vertraulichkeit) und (Laufzeit und Beendigung) jeweils und 8 - 11 (Zusicherungen und Gewährleistungen), (Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen), (Entschädigung) und (Allgemeine Bestimmungen) jeweils, dieser Vereinbarung überleben jede Beendigung oder Beendigung dieser Vereinbarung. Das Unternehmen erkennt an, dass Iron erhebliche Mengen an Zeit, Aufwand und Geld aufgewendet hat, um die Iron-Software und -Dienste zu entwickeln, und dass das unbefugte Kopieren, die Nutzung, die Übertragung oder die Offenlegung der Iron-Software oder -Dienste oder deren Inhalte durch das Unternehmen dazu führen können, dass Iron erheblichen, irreparablen Schaden und Verluste erleidet. In ähnlicher Weise haben beide Parteien erhebliche Mengen an Zeit, Aufwand und Geld aufgewendet, um ihre jeweiligen vertraulichen Informationen zu entwickeln und zu schützen. Zusätzlich zu allen anderen rechtlichen und gerechten Rechtsmitteln, die einer Partei zur Verfügung stehen, kann jede Partei von einem Schiedsrichter (gemäß den Schiedsbestimmungen dieser Vereinbarung) vorübergehende und dauerhafte einstweilige Maßnahmen beantragen, um einen Verstoß gegen die Verpflichtungen der anderen Partei gemäß Abschnitt 5 (Geistiges Eigentum) oder Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) dieser Vereinbarung zu beheben.

Zusicherungen und Garantien

Die Parteien verpflichten sich, versichern und garantieren einander, dass sie ordnungsgemäß befugt und ermächtigt sind, diese Vereinbarung einzugehen und dass diese Vereinbarung eine gültige und verbindliche, durchsetzbare Vereinbarung darstellt. Das Unternehmen erklärt, sichert zu und gewährleistet, dass diese Vereinbarung nicht im Widerspruch zu einer Vereinbarung oder Verpflichtung steht, die das Unternehmen oder sein Eigentum oder Vermögen bindet.

Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

  1. DIE Iron Software UND DIENSTLEISTUNGEN WERDEN "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" MIT ALLEN FEHLERN BEREITGESTELLT. IRON HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN JEGLICHER ART, DIE DEM UNTERNEHMEN ODER JEDER ANDEREN PERSON ODER EINHEIT AUS JEDEM GRUND ENTSTEHEN. DIE HIER IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN JEGLICHE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
  2. WEDER IRON NOCH SEINE TOCHTERGESSELLSCHAFTEN, NOCH EINER IHRER DRITTANBIETER-LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN GARANTIEN, AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE AUS DER NUTZUNG VON IRON SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN ERZIELT WERDEN SOLLEN, ODER DASS DIE ENTSPRECHENDE IRON SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN FEHLERFREI SEIN WERDEN. IN KEINEM FALL HAFTET IRON NOCH SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN NOCH JEDER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER FÜR VERLUSTE VON GEWINNEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR JEDE HAFTUNG GEGENÜBER EINER PERSON, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, SELBST WENN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTUNG GEFÜHRT WORDEN IST. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON IRON, SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN IN DIESEM ZUSAMMENHANG DEN HÖHEREN BETRAG (I) DIE BETRÄGE, DIE IRON VOM UNTERNEHMEN WÄHREND DER ZWÖLF (12) MONATE VOR DER GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHS ERHALTEN HAT, UND (II) $100, WAS DAS UNTERNEHMENS EXKLUSIVES RECHTSMITTEL GEGEN IRON, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND IHRE JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER UNTER DIESER VEREINBARUNG SEIN WIRD. Alle hierin genannten Haftungsausschlüsse sind nicht auf Haftungen anwendbar, die gemäß den geltenden Gesetzen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten (einschließlich US-Bundes- und Staatsgesetze) oder eines anderen anwendbaren Landes oder einer Gerichtsbarkeit nicht aufgehoben werden können.

Entschädigung

Sollte ein Teil der Iron Software, oder falls es nach Meinung von Iron wahrscheinlich ist, Gegenstand eines Anspruchs auf Verletzung sein, kann Iron nach eigenem Ermessen und als einziges und exklusives Rechtsmittel des Unternehmens wählen, (1) dem Unternehmen auf Kosten von Iron das Recht zur Nutzung dieses Teils zu verschaffen oder (2) die Iron Software zu ersetzen oder zu ändern, sodass sie nicht mehr verletzend ist, oder (3) den verletzenden Teil zu entfernen und dem Unternehmen eine anteilige Gutschrift zu gewähren, die den Anteil der vom Unternehmen gezahlten Gesamtgebühren widerspiegelt, der diesem Teil der Iron Software zugeordnet ist. Das Vorstehende stellt die gesamte Haftung von Iron in Bezug auf jegliche Behauptung oder Forderung hinsichtlich der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum dar. Das Unternehmen wird Iron auf Kosten des Unternehmens gegen jede Behauptung verteidigen, schadlos halten und entschädigen, dass die Unternehmenssoftware, die Daten des Unternehmens oder die Materialien des Unternehmens ein Urheberrecht, ein Patent oder ein anderes Recht verletzen, und das Unternehmen wird alle von einem Gericht in Verbindung mit eines solchen Anspruchs zugesprochenen Schäden und Kosten zahlen. Falls das Unternehmen die Iron-Software oder -Dienste in der von Iron bereitgestellten oder vom Unternehmen modifizierten Form weiterhin verteilt, neu veröffentlicht oder anderweitig zur Verfügung stellt und damit gegen diese Vereinbarung verstößt, wird das Unternehmen Iron von jeglichem Verlust, Schaden oder Anspruch, der daraus hervorgeht, aufrechterhalten, verteidigen und schadlos halten. Jeder Entschädigungsanspruch erfordert, dass Iron: (i) das Unternehmen schnellstmöglich schriftlich über den Anspruch informiert; (ii) dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs überlässt; und (iii) dem Unternehmen alle notwendigen Informationen, Unterstützung und Befugnisse zur Verteidigung bereitstellt. Das Unternehmen wird den Anspruch schnellstmöglich auf eigene Kosten und durch den Anwalt seines Unternehmens verteidigen oder beilegen, hat jedoch nicht das Recht, für Iron eine Haftung zuzugeben oder Iron an irgendeine Schuld, Verantwortung, Kosten oder Gebühren zu binden.

Öffentlichkeitsarbeit

Keine der Parteien wird den Namen der anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei in der Öffentlichkeitsarbeit verwenden, mit der Ausnahme, dass das Unternehmen zustimmt, dass Iron den Namen und das Logo des Unternehmens auf seiner Website, in Kundenlisten oder in Gesprächen mit seinen Investoren als Teil der Marketingbemühungen von Iron (einschließlich Referenzgesprächen und -berichten, Presseberichten, Standortbesuchen) verwenden darf.

Allgemeine Bestimmungen

Gesamte Vereinbarung. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass diese Vereinbarung (einschließlich jeder Bestellung) die vollständige und ausschließliche Verständigung und Vereinbarung der Parteien über die Iron Software und Dienste verkörpert und alle früheren oder gleichzeitig mündlichen oder schriftlichen Vorschläge, Vereinbarungen oder Lizenzen überschreibt, sowie jede andere Kommunikation zwischen den Parteien. Änderungen dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung darf nicht ohne ein schriftliches Instrument geändert oder ergänzt werden, das von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Die auf der Website von Iron veröffentlichte Version dieses Vertrags ist der aktuelle Satz von Bedingungen, den Iron von Zeit zu Zeit ändern kann. Für jede vom Unternehmen aufgegebene Bestellung gelten die aktuellen Bedingungen dieses Vertrags, es sei denn, die Parteien haben eine physische oder digitale Version dieser Bedingungen unabhängig von den web-basierten Bedingungen unterzeichnet, in diesem Fall hat die unterzeichnete Version der Bedingungen Vorrang. 3. Exportkontrolle. Das Unternehmen wird alle Exportkontrollgesetze und -verordnungen der Vereinigten Staaten und aller anderen Länder und Jurisdiktionen einhalten. Das Unternehmen wird keinen Teil der Iron-Software oder irgendein direktes Produkt davon exportieren oder aus den Vereinigten Staaten entfernen oder den Export oder Reexport zu einem Ihrer Kunden erlauben: (a) in (oder an einen Staatsbürger oder Bewohner von) ein Embargo- oder terroristisch unterstützendes Land; (b) an jemanden auf den U.S. Listen. Commerce Department Liste der Ablehnungsbestellungen oder U.S. Treasury Department Liste der speziell designierten Staatsangehörigen (oder jeder Liste, die eine solche Liste ersetzt); (c) in ein Land, in das solcher Export oder Reexport eingeschränkt oder verboten ist, oder für das die US-Regierung oder eine ihrer Agenturen zum Zeitpunkt des Exports oder Reexports eine Exportlizenz oder andere behördliche Genehmigung erfordert, ohne zunächst eine solche Lizenz oder Genehmigung zu erhalten; oder (d) anderweitig in Verletzung irgendwelcher Export- oder Importbeschränkungen, Gesetze oder Vorschriften eines US- oder ausländischen Amtes oder einer Behörde, die Gerichtsbarkeit hat. Das Unternehmen stimmt dem Vorstehenden zu und garantiert, dass es sich nicht in, unter der Kontrolle von, oder ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines solchen verbotenen Landes befindet oder auf einer solchen verbotenen Partei-Liste steht. Die Iron Software ist ferner daran gehindert, für terroristische Aktivitäten oder für die Planung oder Entwicklung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie ohne vorherige Genehmigung der USA genutzt zu werden. Regierung. 4. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Wyoming und den Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten und ist ohne Rücksicht auf Regelungen und Richtlinien über Konflikte von Gesetzen auszulegen. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Wyoming und den Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Verweis auf Bestimmungen oder Grundsätze des Kollisionsrechts. Andernfalls wird die Schlichtung vom International Centre for Dispute Resolution (icdr.org) verwaltet. Der Schiedsrichter entscheidet über alle Fragen der Schiedsfähigkeit und ist befugt, vorläufige, vorübergehende und einstweilige Maßnahmen durch die Erteilung eines vorläufigen Schiedsspruchs zu erlassen. Alle Anhörungen erfolgen per Audiokonferenz oder Videokonferenz. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind bindend und können vor jedem zuständigen Gericht durchgesetzt werden. Teilbarkeit. 6. Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Verletzung oder auf die Erfüllung eines Begriffs oder einer Bedingung dieses Vertrags muss schriftlich vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Das Versäumnis einer der Parteien, auf die strikte Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags bei einer Gelegenheit zu bestehen, wird nicht als Verzicht auf das Recht angesehen, danach auf eine solche Einhaltung zu bestehen. Das Versäumnis einer Partei, auf die Einhaltung dieser Vereinbarung zu bestehen, wird nicht als Verzicht aufgefasst. Überschriften dienen nur der Bequemlichkeit und sind kein Teil dieses Vertrags. Überschriften dienen nur der Bequemlichkeit und sind kein Bestandteil dieser Vereinbarung. 8. Mitteilung. Alle Mitteilungen, die gemäß diesem Vertrag erforderlich sind, müssen per eingeschriebenem Brief mit Rückschein oder per Kurier an die zu benachrichtigende Partei an die im Auftrag angegebene Adresse oder an eine andere oder neue Adresse, zu der Mitteilung gegeben wurde, gesendet werden. Mitteilungen unter dieser Vereinbarung werden zwanzig Kalendertage nach dem Versand wirksam. Alle erforderlichen Mitteilungen werden per Einschreiben oder Kurier an die angegebene Adresse versandt. Nachfolger und Abtretungsempfänger. Jedoch darf jede Partei nicht weniger als alle ihre Rechte aus diesem Vertrag an einen verbundenen Partner oder Nachfolger infolge einer Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung abtreten, und die Abtretung wird mit Zugang der schriftlichen Mitteilung bei der nicht abtretenden Partei wirksam. 10. Unabhängiger Auftragnehmer. Die Beziehung der Parteien ist die von unabhängigen Auftragnehmern. Dieser Vertrag schafft keine tatsächliche oder erkennbare Vertretung, Partnerschaft oder Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Parteien dieses Vertrags. 11. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungspflichten einer Partei haftet keine Partei für Versäumnisse oder Verzögerungen, die aus Umständen resultieren, die vernünftigerweise außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. 12. Unternehmensdokumente. Die Bestimmungen und Bedingungen eines von der Gesellschaft in Verbindung mit diesem Vertrag ausgestellten Dokuments haben keine Wirkung und dürfen in keiner Weise die in diesem Vertrag (einschließlich jeder Bestellung) festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erweitern, beeinflussen oder ändern, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von Iron akzeptiert.