Lizenzvereinbarung
Konditionen und Bedingungen
Diese Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") wird zwischen Iron Software ("Iron") und der Person oder Einrichtung, die die Iron Software lizenziert (das "Unternehmen"), geschlossen. Diese Vereinbarung besteht aus jeder Bestellung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen").
Überblick
- Iron ist der Eigentümer und Lizenzgeber mehrerer Softwarebibliotheken und Pakete, wie auf der Webseite von Iron und in den Marketingmaterialien von Iron (das "Iron Software") beschrieben. Die Iron Software besteht aus mehreren Produkten (jedes ein "Produkt"), die einzeln oder als Suite von Produkten (die "Iron Suite") lizenziert werden können, die in einer Bestellung genauer beschrieben sind. Produkte und die Iron Suite werden hierin als Iron Software bezeichnet. Iron bietet dem Unternehmen eine oder mehrere Optionen zur Nutzung der Iron Software, wie von Iron dokumentiert und unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen. Iron kann auch Unterstützungsdienste ("Support und Updates") und andere Dienste, einschließlich Beratungsdiensten in Bezug auf die Nutzung der Iron Software durch das Unternehmen (zusammen mit Support und Updates die "Dienstleistungen") bereitstellen.
- Iron stellt dem Unternehmen die Iron Software und die Dienstleistungen direkt oder über einen Dritten (z. B. einen autorisierten Wiederverkäufer) unter Verwendung eines schriftlichen Online- oder Offline-Bestellverfahrens (jeweils eine "Bestellung") zur Verfügung.
- Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags wird Iron dem Unternehmen die Iron Software oder die in jedem Auftrag beschriebenen Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Iron Software und Dienstleistungen
- Während der Laufzeit dieses Vertrags gewährt Iron dem Unternehmen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche und begrenzte Lizenz zur Nutzung jeder Iron Software, die auf einer Bestellung des Unternehmens aufgeführt ist, für den internen Gebrauch des Unternehmens (und nicht für den Weiterverkauf in materiell unveränderter Form), vorbehaltlich der Bedingungen, Verpflichtungen und Einschränkungen, die in der Bestellung und in diesem Vertrag dargelegt sind ("Iron Software-Lizenz"), und das Unternehmen akzeptiert diese.
Jede Iron Software-Lizenz und jede Dienstleistung unterliegt den in der jeweiligen Bestellung ("Metrics") angegebenen Berechtigungen, Beschränkungen und Verantwortlichkeiten, die angeben können, ob es dem Unternehmen gestattet ist,:
- die Iron Software nur für eine begrenzte Testphase, für einen bestimmten Zeitraum oder für immer zu nutzen;
- die Iron Software zu evaluieren oder sie in einer Produktionsumgebung zu verwenden;
- sie können die Iron Software kostenlos oder gegen eine bestimmte Gebühr nutzen;
- den Zugriff auf die Iron Software einer unbegrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern oder einer begrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern erlauben;
- sie können die Iron Software auf einem Computer ("Maschine") oder auf mehreren Maschinen installieren und verwenden;
- eine einzelne Kopie oder mehrere Kopien der Iron Software ("Kopien") verwenden;
- die Iron Software ausschließlich für interne Entwicklungszwecke zu verwenden ("Internal Use");
- die Iron Software mit der eigenen Software des Unternehmens ("Unternehmenssoftware") zu kombinieren;
- an einen oder mehrere Kunden des Unternehmens (jeweils ein "Kunde") zu verteilen;
- die Iron Software in den Systemen des Unternehmens oder des Kunden zu installieren ("Installiert") oder vom Unternehmen auf einer Website, die dem Unternehmen gehört oder von ihm kontrolliert wird, als Software-as-a-Service ("SaaS") zur Verfügung zu stellen;
- Die Iron-Software in einer oder mehreren Städten (jeweils ein "Standort") einsetzen;
- support und Updates für einen begrenzten Zeitraum oder gar nicht erhalten; oder
- Sie erhalten neue Versionen der Iron-Software, die von der Firma der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden ("Neue Versionen"), solange Support und Updates aktuell und aktiv sind, oder Sie erhalten neue Versionen nur, wenn die Firma zusätzliche Gebühren entrichtet.
Derzeit bietet Iron Software-Lizenzen in der folgenden Kombination von Metriken an (jeder Lizenztyp schließt ausdrücklich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte aus):
- Kostenlose Testlizenz. Diese Lizenz berechtigt zur Nutzung der Iron-Software ausschließlich zu privaten, nicht-kommerziellen Evaluierungszwecken ("Testlizenz"). Die Iron-Software darf nicht in Produktionsumgebungen, installierten Systemen, SaaS- oder Intranet-Projekten eingesetzt werden.
- Lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung. Diese Zusatzoption, die im Rahmen einer Bestellung erworben werden kann, räumt dem Unternehmen das Recht ein, die Iron-Software (ohne Lizenzgebührenpflicht) als Bestandteil verschiedener kommerzieller Produkte an Dritte zu vertreiben, entsprechend der Anzahl der in der Basislizenz abgedeckten Projekte ("Lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung"). Sie berechtigt außerdem zur Nutzung der Iron-Software im Rahmen von SaaS-Softwarediensten, ebenfalls entsprechend der Anzahl der in der Basislizenz abgedeckten Projekte. Die lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung gilt ausschließlich für die folgenden Iron-Software-Lizenzen: Plus- und Professional-Team-Lizenzen sowie Unlimited-Enterprise- und Unlimited-Monthly-Lizenzen.
Team-Lizenzen. Die folgenden Lizenzen (jede eine "Team-Lizenz") können pro-Produkt-basiert oder für die gesamte Iron Suite lizenziert werden. Team-Lizenzen sind von Natur aus unbefristet, vorbehaltlich der Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden. Das Unternehmen kann ein Abonnement für Support und Updates abschließen, das Iron nach eigenem Ermessen entweder für 1 Jahr oder 5 Jahre für Team-Lizenzen ändern kann. Die aktuellen Preise für Support und Updates sind in einer Bestellung festgelegt.
- Lite-Lizenz. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines spezifischen Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch einen einzigen Softwareentwickler in einer Organisation an einem einzigen Standort. Die Iron Software kann innerhalb einer einzelnen Webanwendung, Intranetanwendung oder Desktopsoftwareanwendung bereitgestellt werden. Dieser Lizenztyp erlaubt keine Verteilung der Iron Software an Dritte oder SaaS-Projekt-Nutzungsszenarien.
- Plus-Lizenz. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines spezifischen Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von bis zu maximal 3 Softwareentwicklern in einer einzelnen Organisation an bis zu 3 Standorten. Die Iron Software kann in bis zu maximal 3 Web-, Intranet- oder Desktopsoftwareanwendungen bereitgestellt werden.
- Professional-Lizenz. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines spezifischen Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Softwareentwicklern, Standorten und Web-, Intranet- oder Desktopsoftwareanwendungen, die das Unternehmen in einer Bestellung auswählen kann.
- Alle Teamlizenzen sind nicht übertragbar und die Weitergabe von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist untersagt. Teamlizenzen schließen ausdrücklich alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich im Vertrag gewährt werden, wie alle anderen Lizenztypen auch. Insbesondere ist die OEM-Weiterverbreitung sowie die Nutzung der Iron-Software als SaaS ohne den zusätzlichen Erwerb einer lizenzgebührenfreien Vertriebsabdeckung ausgeschlossen. Letztere gilt nur für Plus- und Professional-Teamlizenzen.
- Iron Suite Unlimited Enterprise License. Diese Lizenz beinhaltet Gebührenfreie Weiterverteilungsabdeckung. Die Iron Suite Unlimited Enterprise License ist unbefristet, vorbehaltlich der Einhaltung des Lizenzvertrags durch das Unternehmen ("Iron Suite Unlimited Enterprise License"). Die Iron Suite Unlimited Enterprise License erlaubt eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, die Iron Suite innerhalb einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktopsoftwareanwendungen bereitzustellen.
- Iron Suite Unlimited Monatslizenz. Diese Lizenz beinhaltet Gebührenfreie Weiterverteilungsabdeckung. Die Iron Suite Unlimited Monatslizenz erlaubt die Nutzung der Iron Suite auf Abonnementbasis durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, um die Iron Suite in einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktopsoftwareanwendungen ("Iron Suite Unlimited Monatslizenz") bereitzustellen. Die Iron Suite Unlimited Monatslizenz umfasst bis zu eine festgelegte Anzahl von API-Anfragen (Anrufe) pro Monat, wie in einer Bestellung angegeben. Jede API-Anfragen, die die festgelegte Menge überschreiten, führen zu zusätzlichen Kosten pro API-Anfrage, wie in der Bestellung angegeben, die im folgenden Monat fällig und zahlbar sind. Iron Suite Unlimited Monatslizenzen sind nicht übertragbar und das Teilen von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder Agentur-/Kundenbeziehungen ist untersagt. Support und Updates sind in der Iron Suite Unlimited Monatslizenz enthalten.
- Unabhängig von der Art der Iron Software-Lizenz vereinbaren Iron und das Unternehmen ausdrücklich, dass das Unternehmen nicht direkt mit der Funktionalität der aktuellen Iron Software oder des Dienstes konkurrieren wird.
- Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Iron, wie in einer Bestellung oder in diesem Vertrag angegeben, weiterzugeben, neu zu veröffentlichen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.
- Das Unternehmen überwacht seine eigene Nutzung der Iron-Software und meldet jede Überschreitung der festgelegten Metriken und des festgelegten Volumens. Iron Software kann die Nutzung überwachen, um die Einhaltung der Metriken, des Volumens und der Vereinbarung zu überprüfen. Ungeachtet des Vorstehenden werden jedoch niemals Unternehmens- oder Endnutzerdaten an Iron-Server übertragen.
daten und inhalt
- Das Unternehmen behält alle Rechte an den vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten des Unternehmens. Iron behält sich alle Rechte an den von Iron bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten vor, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten von Iron.
- Iron kann Informationen über das Unternehmen und seine Kunden sammeln, speichern, verwenden, zusammenfassen und weitergeben, einschließlich Informationen darüber, wie das Unternehmen und seine Kunden die Iron Software und jegliche Dienste nutzen. Einzelheiten darüber, wie Iron derzeit Daten des Unternehmens verarbeitet, sind in der Datenschutzerklärung von Iron aufgeführt, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann, um die aktuellen Praktiken von Iron widerzuspiegeln und um auf sich entwickelnde Gesetze und Vorschriften in der ganzen Welt zu reagieren.
finanziell
- Die Zahlung des Unternehmens erfolgt wie in jeder Bestellung beschrieben. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die vollständige Zahlung vor oder bei der Lieferung der Iron Software oder Dienstleistungen an Iron fällig. Alle Gebühren und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Iron behält sich das Recht vor, die Gebühren für Iron Suite Unlimited Monatslizenzen, sowie für Support und Updates, zu erhöhen und wird das Unternehmen über jede Erhöhung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Erhöhung informieren.
- Alle hier genannten Preise verstehen sich zuzüglich aller Steuern. Das Unternehmen ist für alle bundes-, landes- oder ortsüblichen Verkaufs-, Nutzungs-, kanadischen Waren- und Dienstleistungs-, Eigentums-, Mehrwertsteuer- oder ähnlichen Steuern verantwortlich, die auf Transaktionen erhoben werden oder erhoben werden könnten. Zusätzlich zu all seinen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann Iron bei nicht fristgerechter Zahlung die Erbringung einzelner oder aller Dienstleistungen aussetzen oder beenden und die Iron Software-Lizenz für die gesamte Iron Software aussetzen oder beenden.
- Für alle Beträge, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden, fallen Verzugsgebühren in Höhe von einem Prozent (1,0 %) pro Monat des überfälligen Betrags an. Darüber hinaus hat Iron das Recht, alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Auslagen, die Iron in einem gerichtlichen oder sonstigen Verfahren zur Eintreibung unbezahlter fälliger Beträge entstanden sind, einzufordern. Die Nichtzahlung wiederkehrender monatlicher Abonnementgebühren für mehr als dreißig (30) Tage nach dem Fälligkeitsdatum führt zur Aussetzung oder Beendigung der Iron Software und Dienstleistungen.
Geistiges Eigentum
- Die Iron-Software und die Ergebnisse der Dienstleistungen sind alleiniges Eigentum von Iron und unter anderem durch Urheber-, Marken- und Geschäftsgeheimnisrecht geschützt. Sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an der Iron-Software und den Dienstleistungen verbleiben bei Iron. Das Unternehmen erhält lediglich die in der Bestellung und in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten beschränkten und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte. Es ist dem Unternehmen untersagt, die Iron-Software oder die Dienstleistungen bzw. Kopien davon an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen oder Dritten die Nutzung der Iron-Software oder der Dienstleistungen zu gestatten, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet. Jeder unbefugte Verkauf, jede Unterlizenzierung, Abtretung, Verpfändung, sonstige Übertragung oder unzulässige Nutzung der Iron-Software oder der Dienstleistungen ist nichtig und stellt eine Verletzung der Rechte von Iron an der Iron-Software und den Dienstleistungen dar.
- Das Unternehmen erkennt an, dass ohne die schriftliche Genehmigung von Iron in einem Auftrag: (i) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht für den Wiederverkauf, die Veröffentlichung, die Übertragung, die Weitergabe, die Lizenzierung oder Unterlizenzierung oder die Weiterverteilung an Dritte vervielfältigen darf; (ii) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht für die Weiterverteilung an Dritte vervielfältigen wird; (iii) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht in einer Weise vervielfältigen oder anderweitig veräußern wird, die gegen das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten (Title 17, U.S. Code) verletzen; (iv) die Iron Software und die Dienste dürfen nur von der Gesamtzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisierten Benutzer verwendet werden; (v) die Iron Software und die Dienste dürfen nur auf so vielen Prozessoren installiert, aufgerufen und verwendet werden, wie es autorisierte Benutzer gibt; (vi) wenn das Unternehmen vernetzte Geräte verwendet, wird das Unternehmen niemals mehr als die maximale Anzahl autorisierter Benutzer erlauben, die Iron Software oder die Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwenden; und (vii) das Unternehmen darf die Iron Software oder die Dienste weder ganz noch teilweise modifizieren, disassemblieren, dekodieren oder dekompilieren.
- Ungeachtet der Anzahl autorisierter Benutzer oder Nutzungen darf das Unternehmen eine (1) Kopie der Iron-Software als Archivierungs- oder Sicherungskopie anfertigen, die den Urheberrechtshinweis und andere Eigentumskennzeichnungen von Iron enthält. Das Unternehmen darf keine weiteren Kopien der Iron-Software für irgendeinen Zweck anfertigen.
- Das Unternehmen ist verpflichtet, Iron vor der Verwendung, Verteilung oder Offenlegung jegliche Werbung, Verkaufsförderung oder Bekanntmachung, die sich auf Iron bezieht oder die Handelsnamen, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken von Iron ("Iron-Marken") verwendet, zur Genehmigung vorzulegen. Iron hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Korrektur oder Löschung von unrichtigem oder irreführendem Material in Bezug auf Iron oder die Iron-Marken in jeglicher Werbung, Verkaufsförderung oder Bekanntmachung zu verlangen. Iron darf den Namen und die Marke des Unternehmens ("Unternehmensmarken") verwenden, um das Unternehmen als Lizenznehmer von Iron aufzuführen oder hervorzuheben. Die Verwendung jeder Marke und der dadurch entstehende Goodwill kommen dem Eigentümer der Marke zugute.
Vertraulichkeit
- Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" nicht-öffentliche Informationen und Daten, die eine der beiden Parteien ("empfangende Partei") von der anderen Partei ("offenlegende Partei") erhält.
- Ungeachtet des Vorgenannten gelten Informationen und Daten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese Informationen oder Daten: (i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; (ii) der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder der allgemeinen Öffentlichkeit (außer durch Handlung der empfangenden Partei) nach der Offenlegung bekannt werden; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung offengelegt werden; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder (v) von der offenlegenden Partei schriftlich zur Offenlegung durch die empfangende Partei genehmigt werden.
- Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn die empfangende Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist (z. B. durch eine Vorladung), vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorher schriftlich über eine solche geforderte Offenlegung (es sei denn, die Benachrichtigung der offenlegenden Partei ist gesetzlich verboten) und arbeitet mit der offenlegenden Partei zusammen, um die geforderte Offenlegung einzuschränken oder die Anforderung zu widerrufen (z. B. wenn ein Gericht eine Vorladung für die vertraulichen Informationen widerruft).
- Der Empfänger darf die vom Offenlegenden erhaltenen vertraulichen Informationen nicht an Dritte, Unternehmen, Einzelpersonen oder sonstige Organisationen weitergeben. Zur Klarstellung: Iron darf die vertraulichen Informationen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Iron-Software und der Erbringung der hierunter vereinbarten Dienstleistungen an seine Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer weitergeben. Der Empfänger ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln wie seine eigenen vertraulichen und geschützten Informationen, mindestens jedoch mit der gebotenen Sorgfalt.
Laufzeit und Kündigung
- Für jeden Artikel der Iron Software und jede Dienstleistung wird die anfängliche Laufzeit in der Bestellung angegeben und kann um weitere Zeiträume verlängert werden, die als Verlängerungsbedingungen in der Bestellung angegeben sind. Wenn in der Bestellung keine Erstlaufzeit angegeben ist, beträgt die Erstlaufzeit ein Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. Wenn im Auftrag keine Verlängerungsfrist angegeben ist, beträgt jede Verlängerungsfrist ein Jahr, beginnend mit dem Ablauf der vorangegangenen Frist, jedoch nur, wenn Iron die Zahlung für die Verlängerung mindestens dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag der entsprechenden Verlängerungsfrist erhält.
- Dieser Vertrag kann von jeder Partei wegen eines wesentlichen Vertragsverstoßes der anderen Partei gekündigt werden, vorausgesetzt, die kündigende Partei klagt den Verstoß dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich an und spezifiziert ihn, und die vertragsbrüchige Partei behebt den Verstoß nicht innerhalb dieser dreißigtägigen Frist. Im Falle einer solchen Kündigung zahlt das Unternehmen Iron die gesamte von Iron gelieferte Software, alle von Iron erbrachten Dienstleistungen und alle bis zum Kündigungsdatum laufenden Arbeiten.
- Das Unternehmen kann eine Iron Suite Unlimited Monatslizenz mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlicher Mitteilung vor Beginn des nächsten Monats des Abonnementzeitraums kündigen. Nach Erhalt einer Kündigungsmitteilung des Unternehmens durch Iron endet das Iron Suite Unlimited Monatslizenzabonnement entweder beim Erreichen der maximal erlaubten API-Anfragen gemäß der Bestellung oder am Ende des Monats, in dem die Kündigung wirksam wurde.
- Dieser Vertrag gilt automatisch als gekündigt, wenn das Unternehmen seine Verpflichtungen aus den Abschnitten 3 (Iron Software und Dienstleistungen), 4 (Finanzen), 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) wesentlich verletzt.
- Bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat das Unternehmen Iron Software, zugehörige Materialien und alle Kopien davon unverzüglich zurückzugeben oder, mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Iron, alle diese Materialien zu vernichten und die Vernichtung schriftlich zu bescheinigen.
- Die Abschnitte 4-7 (Finanzen, Geistiges Eigentum, Vertraulichkeit und Laufzeit und Kündigung) bzw. 8-11 (Zusicherungen und Gewährleistungen, Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, Freistellung und Allgemeine Bestimmungen) dieses Vertrags bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags in Kraft.
- Das Unternehmen erkennt an, dass Iron viel Zeit, Mühe und Geld in die Entwicklung der Iron Software und der Dienstleistungen investiert hat und dass das unbefugte Kopieren, die Nutzung, die Übertragung oder die Offenlegung der Iron Software oder der Dienstleistungen oder ihrer Inhalte durch das Unternehmen Iron einen erheblichen, nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann. Ebenso hat jede Partei erhebliche Mengen an Zeit, Mühe und Geld aufgewendet, um ihre jeweiligen vertraulichen Informationen zu entwickeln und zu schützen. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die einer Partei zur Verfügung stehen, kann jede Partei bei einem Schiedsrichter (gemäß den Schiedsbestimmungen dieser Vereinbarung) eine einstweilige und dauerhafte Unterlassungsverfügung beantragen, um eine Verletzung der Verpflichtungen der anderen Partei gemäß den Abschnitten 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) dieser Vereinbarung zu beheben.
Zusicherungen und Garantien
Die Parteien sichern sich hiermit gegenseitig zu, dass sie ordnungsgemäß befugt und bevollmächtigt sind, diese Vereinbarung abzuschließen, und dass diese Vereinbarung eine gültige und verbindliche, durchsetzbare Vereinbarung darstellt. Das Unternehmen erklärt weiterhin, dass diese Vereinbarung nicht im Widerspruch zu einer Vereinbarung oder Verpflichtung steht, die das Unternehmen oder dessen Eigentum oder Vermögen bindet.
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
- DIE Iron Software UND DIENSTLEISTUNGEN WERDEN "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" MIT ALLEN FEHLERN BEREITGESTELLT. IRON HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER KOSTEN, IRGENDEINER ART ODER BESCHREIBUNG, DIE DURCH DAS UNTERNEHMEN ODER IRGENDEINE ANDERE PERSON ODER EINHEIT AUS EINEM BELIEBIGEN GRUND ENTSTANDEN SIND.
- DIE IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN GARANTIEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
- WEDER IRON NOCH SEINE PARTNER, NOCH IRGENDWELCHE IHRER JEWEILIGEN DRITTANBIETER-LIZENZGEBER GEWÄHREN EXPLIZITE ODER IMPLIZITE GARANTIEN FÜR DIE ERGEBNISSE DER NUTZUNG VON Iron SOFTWARE ODER DIENSTEN ODER DASS DIE Iron SOFTWARE ODER DIENSTE FEHLERFREI SIND.
- IN KEINEM FALL HAFTEN IRON, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER IHRE JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR JEGLICHE HAFTUNG GEGENÜBER EINER PERSON, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTUNGEN HINGEWIESEN WURDE.
- IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN DEN GRÖSSEREN BETRAG VON (I) DEN BETRÄGEN, DIE IRON IN DEN LETZTEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DER GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHES VOM UNTERNEHMEN ERHALTEN HAT, UND (II) 100 DOLLAR, WAS DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES UNTERNEHMENS GEGENÜBER IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IST.
- Alle hierin enthaltenen Haftungsausschlüsse gelten nicht für Verbindlichkeiten, auf die nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten (einschließlich der Gesetze der US-Bundesstaaten und des Bundes) oder eines anderen Landes oder einer anderen Gerichtsbarkeit nicht verzichtet werden kann.
Entschädigung
- Sollte ein Teil der Iron Software Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung werden oder nach Ansicht von Iron wahrscheinlich werden, kann Iron als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Unternehmens beschließen, (1) für das Unternehmen auf dessen Kosten das Recht zur Nutzung dieses Teils zu erlangen, oder (2) die Iron Software zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie keine Rechtsverletzung mehr darstellt, oder (3) den rechtsverletzenden Teil zu entfernen und dem Unternehmen eine anteilige Gutschrift zu gewähren, die den Anteil der vom Unternehmen gezahlten Gesamtgebühren widerspiegelt, der auf diesen Teil der Iron Software entfällt. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung von Iron in Bezug auf die Behauptung oder den Anspruch der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten fest.
- Das Unternehmen verpflichtet sich, Iron auf eigene Kosten gegen jegliche Ansprüche zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen, die behaupten, dass die Unternehmenssoftware, die Daten oder die Materialien des Unternehmens Urheberrechte, Patente oder sonstige Rechte verletzen. Das Unternehmen trägt alle Schadensersatz- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen zugesprochen werden. Verbreitet, veröffentlicht oder gestattet das Unternehmen die Nutzung der von Iron bereitgestellten oder vom Unternehmen modifizierten Software oder Dienstleistungen von Iron entgegen dieser Vereinbarung, so verpflichtet sich das Unternehmen, Iron gegen jegliche daraus entstehende Verluste, Schäden oder Ansprüche zu verteidigen, freizustellen und freizustellen. Jeder Freistellungsanspruch setzt voraus, dass Iron: (i) das Unternehmen unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (ii) dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs überträgt; und (iii) dem Unternehmen alle zur Verteidigung notwendigen Informationen, Unterstützung und Befugnisse zur Verfügung stellt. Das Unternehmen wird den Anspruch unverzüglich auf eigene Kosten und mit Unterstützung seines Rechtsbeistands verteidigen oder beilegen. Das Unternehmen ist jedoch nicht berechtigt, im Namen von Iron ein Haftungsgeständnis abzugeben oder Iron Schuld, Verantwortung, Kosten oder Gebühren aufzuerlegen.
Allgemeine Bestimmungen
- Gesamte Vereinbarung. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass dieser Vertrag (einschließlich jeder Bestellung) das vollständige und ausschließliche Verständnis und die Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Iron Software und die Dienstleistungen verkörpert und alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen oder Lizenzen, ob mündlich oder schriftlich, sowie jede andere Kommunikation zwischen den Parteien ersetzt.
- Änderungen dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden. Die auf der Website von Iron veröffentlichte Version dieser Vereinbarung ist die jeweils gültige Fassung, die Iron gegebenenfalls anpassen kann. Für jede Bestellung des Unternehmens gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Vereinbarung, es sei denn, die Parteien haben eine separate, von der Online-Version unabhängige Papier- oder digitale Version dieser Bedingungen unterzeichnet. In diesem Fall ist die unterzeichnete Version der Bedingungen maßgebend.
- Exportkontrolle. Das Unternehmen wird alle Exportkontrollgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und aller anderen Länder und Gerichtsbarkeiten einhalten. Das Unternehmen wird keinen Teil der Iron Software oder ein direktes Produkt davon aus den Vereinigten Staaten entfernen oder exportieren oder den Export oder Reexport zulassen: (a) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner) eines mit einem Embargo belegten Landes oder eines Landes, das Terroristen unterstützt; (b) an eine Person, die auf der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums oder auf der Liste des US-Finanzministeriums der Speziellen (c) in ein Land, in das ein solcher Export oder Reexport eingeschränkt oder verboten ist oder für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt des Exports oder Reexports eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung eingeholt wurde; oder (d) in sonstiger Weise unter Verletzung von Export- oder Importbeschränkungen, Gesetzen oder Vorschriften einer US-amerikanischen oder ausländischen Behörde, die die Zuständigkeit besitzt. Das Unternehmen erklärt sich mit dem Vorstehenden einverstanden und garantiert, dass es sich nicht in einem solchen verbotenen Land befindet, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist bzw. auf einer solchen Liste verbotener Parteien steht. Die Iron Software darf ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung weder für terroristische Aktivitäten noch für den Entwurf oder die Entwicklung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie verwendet werden.
- Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming und dem Bundesrecht der Vereinigten Staaten von Amerika unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden durch einen Schiedsrichter in einem verbindlichen Schiedsverfahren entschieden, das von der American Arbitration Association (adr.org) durchgeführt wird, sofern alle Parteien ihren Sitz in den Vereinigten Staaten haben; andernfalls wird das Schiedsverfahren vom International Centre for Dispute Resolution (icdr.org) durchgeführt. Der Schiedsrichter entscheidet über alle Fragen der Schiedsfähigkeit und ist befugt, durch Erlass eines ersten Schiedsspruchs einstweiligen Rechtsschutz, vorläufige Maßnahmen und Unterlassungsansprüche zu erlassen. Alle Anhörungen finden per Audio- oder Videokonferenz statt. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Die Schiedssprüche sind für die Parteien bindend und können vor allen zuständigen Gerichten und Schiedsgerichten geltend gemacht und vollstreckt werden.
- Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
- Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Vertragsverletzung oder auf die Erfüllung einer Bedingung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Das Versäumnis einer Partei, auf die strikte Einhaltung einer Bedingung dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf ihr Recht, später auf die Einhaltung dieser Bedingung zu bestehen.
- Überschriften. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Sie dürfen nicht verwendet werden, um die Bedingungen der Abschnitte, die sie einleiten, zu ändern oder auszulegen.
- Hinweis. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung gemacht werden müssen, sind per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier an die zu benachrichtigende Partei an die in der Bestellung angegebene Adresse oder an eine andere oder neue Adresse zu senden, für die eine Mitteilung gemacht wurde. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens werden zwanzig Kalendertage nach ihrer Absendung wirksam.
- Rechtsnachfolger und Abtretungen. Diese Vereinbarung kann von keiner der Parteien ohne die schriftliche Genehmigung der anderen Partei übertragen werden und ist für die zulässigen Nachfolger jeder Partei dieser Vereinbarung bindend. Jede Partei kann jedoch mindestens alle ihre Rechte aus dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger infolge einer Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung abtreten, wobei die Abtretung nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung durch die nicht abtretende Partei wirksam wird.
- Unabhängiger Auftragnehmer. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Unternehmers. Dieser Vertrag begründet weder eine tatsächliche noch eine scheinbare Vertretung, Partnerschaft oder ein Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Parteien.
- Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen einer Partei haftet keine Partei für Ausfälle oder Verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
- Unternehmensdokumente. Die Bestimmungen und Bedingungen jeglicher Dokumente, die vom Unternehmen in Verbindung mit diesem Vertrag herausgegeben werden, haben keine Wirkung und erweitern, beeinflussen oder ändern die in diesem Vertrag (einschließlich jeglicher Bestellung) festgelegten Bedingungen und Konditionen in keiner Weise, es sei denn, sie werden von Iron ausdrücklich schriftlich akzeptiert.