Lizenzvereinbarung

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Bedingungen und Konditionen

Diese EULA wird geschlossen zwischen Iron Software LLC("Iron")und die Person oder Einrichtung, die die Iron Software lizenziert

("Unternehmen")und regelt zusammen mit allen referenzierten Dokumenten, einschließlich aller Bestellungen, Nachträge oder Anlagen

(zusammen das „Vereinbarung“), die Nutzung der von Iron Software lizenzierten Software durch das Unternehmen.

1. Übersicht

  1. Iron ist der Eigentümer und Lizenzgeber mehrerer Softwarebibliotheken und -pakete, wie von Iron auf der Iron-Website und in Irons Marketingmaterialien beschrieben (die „Iron Software“). Die Iron Software besteht aus mehreren Produkten (jeweils ein „Produkt“), die einzeln oder als Suite von Produkten (die „Iron Suite“) lizenziert werden können, welche in einer Bestellung näher beschrieben sind. Produkte und die Iron Suite werden hierin als Iron Software bezeichnet. Iron bietet dem Unternehmen eine oder mehrere Optionen zur Nutzung der Iron Software an, wie von Iron dokumentiert, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen. Iron kann auch Unterstützungsdienste („Support und Updates“) und andere Dienstleistungen, einschließlich Beratungsdienste bezüglich der Nutzung der Iron Software durch das Unternehmen, bereitstellen (zusammen mit Support und Updates die „Dienstleistungen“). Support und Updates gelten nicht für von Unternehmen entwickelte Endbenutzer-Software von Drittanbietern.
  2. Iron stellt dem Unternehmen die Iron Software und die Dienstleistungen direkt oder über einen Dritten (z. B. einen autorisierten Wiederverkäufer) unter Verwendung eines schriftlichen Online- oder Offline-Bestellverfahrens (jeweils eine "Bestellung") zur Verfügung.
  3. Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags stellt Iron dem Unternehmen die Iron Software oder die in jedem Auftrag beschriebenen Dienstleistungen zur Verfügung.

2. Iron Software und Dienstleistungen

  1. Während der Laufzeit dieses Vertrages gewährt Iron dem Unternehmen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung jeder Iron Software, die auf einer Bestellung des Unternehmens aufgeführt ist, für den internen Gebrauch des Unternehmens (und nicht für den Weiterverkauf in materiell unveränderter Form), vorbehaltlich der Bedingungen, Verpflichtungen und Beschränkungen, die in der Bestellung und in diesem Vertrag dargelegt sind ("Iron Software-Lizenz"), und das Unternehmen akzeptiert diese.
  2. Jede Iron Software-Lizenz und jeder Dienst unterliegt den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Berechtigungen, Einschränkungen und Verantwortlichkeiten ("Metriken")in der festgelegt werden kann, ob das Unternehmen dazu berechtigt ist:
    1. Jede Iron Software-Lizenz und jeder Dienst unterliegt den Genehmigungen, Einschränkungen und Verantwortlichkeiten, die in der anwendbaren Bestellung („Kennzahlen“) angegeben sind, die festlegen können, ob das Unternehmen dazu berechtigt ist:
    2. die Iron Software nur für eine begrenzte Testphase, für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer zu nutzen;
    3. die Iron Software zu testen oder sie in einer Produktionsumgebung zu verwenden;
    4. die Iron Software kostenlos oder gegen eine bestimmte Gebühr nutzen;
    5. einer unbegrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern oder einer begrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern den Zugriff auf die Iron Software gestatten;
    6. die Iron Software auf einem Computer ("Maschine") oder auf mehreren Maschinen zu installieren und zu verwenden;
    7. eine einzelne Kopie oder mehrere Kopien der Iron Software ("Kopien") zu verwenden;
    8. die Iron Software ausschließlich für interne Entwicklungszwecke zu nutzen ("Interne Nutzung");
    9. die Iron Software mit der eigenen Software des Unternehmens ("Unternehmenssoftware") zu kombinieren;
    10. an einen oder mehrere Kunden des Unternehmens (jeweils ein "Kunde") zu verteilen;
    11. die Iron Software in den Systemen des Unternehmens oder des Kunden installieren ("Installiert") oder vom Unternehmen auf einer Website, die dem Unternehmen gehört oder von ihm kontrolliert wird, als Software as a Service ("SaaS") zur Verfügung stellen;
    12. Verwenden Sie die Iron Software an einer oder mehreren physischen Adressen (jeweils ein „Standort“);
    13. support und Updates nur für einen begrenzten Zeitraum oder gar nicht erhalten; oder
    14. neue Versionen der Iron Software zu erhalten, die vom Unternehmen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden ("Neue Versionen"), solange der Support und die Updates aktuell und aktiv sind, oder neue Versionen nur zu erhalten, wenn das Unternehmen zusätzliche Gebühren zahlt.
  3. Iron bietet derzeit Iron Software-Lizenzen in der folgenden Kombination von Metriken an (jeder Lizenztyp ausdrücklich schließt alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich gewährt wurden):
    1. Kostenlose Testlizenz. Gewährt die Nutzung der Iron Software ausschließlich für private, nicht produktive Evaluierungszwecke ("Testlizenz"). Die Iron Software darf nicht in einem Produktions-, Installations-, SaaS- oder Intranet-Projekt verwendet werden.
    2. Team-Lizenzen. Die folgenden Lizenzen (jeweils eine „Team-Lizenz“) können entweder pro Produkt oder für die gesamte Iron Suite lizenziert werden, wie in einer Bestellung festgelegt. Team-Lizenzen sind unbefristet, vorbehaltlich der Einhaltung des Vertrags durch das Unternehmen. Das Unternehmen kann ein Abonnement für Support und Updates abschließen, die Iron nach eigenem Ermessen entweder auf 1-Jahres- oder 5-Jahres-Basis für Team-Lizenzen ändern kann. Die dann gültigen Preise für Support und Updates sind in einer Bestellung festgelegt.
      1. Lite License. Gewährt die Nutzung eines spezifischen Produkts von Iron Software durch einen einzelnen Entwickler in einer Organisation an einem einzigen Standort. Die Iron Software kann in einer einzigen Web-, Single-Site-Intranet- oder Desktop-Softwareanwendung eingesetzt werden. Dieser Lizenztyp erlaubt keine Verteilung der Iron Software an Dritte oder die Nutzung in SaaS-Projektszenarien. „Entwickler“ bezeichnet entweder einen Software-Entwickler oder eine virtuelle Maschine, die eine Entwicklerlizenz nutzt.
      2. Plus License. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Entwicklern bis zu einem Maximum von 3 innerhalb einer einzigen Organisation in bis zu 3 Standorten. Die Iron Software kann in bis zu maximal 3 Web-, Single-Site-Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen eingesetzt werden.
      3. Professional License. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Entwicklern bis zu maximal 10 in einer einzigen Organisation an bis zu 10 Standorten. Die Iron Software kann in bis zu maximal 10 Web-, Single-Site-Intranet- oder Desktop-Software-Anwendungen eingesetzt werden.
      4. Unbegrenzte Lizenz. Gewährt die Nutzung der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Entwicklern, Standorten sowie webbasierten, einzelstandortbezogenen Intranets oder Desktop-Softwareanwendungen, wie in einer Bestellung festgelegt.
      5. Alle Team-Lizenzen sind nicht übertragbar und das Teilen von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist untersagt. Team-Lizenzen schließen ausdrücklich alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gewährt werden, ebenso wie alle anderen Lizenztypen, und schließen ausdrücklich, ohne Einschränkung, die OEM-Weiterverteilung oder SDK-Weiterverteilung sowie die Verwendung der Iron Software als SaaS aus, ohne zusätzlichen Erwerb einer gebührenfreien Vertriebsabdeckung, die nur für die in einer Bestellung angeführten Iron Software-Lizenzen verfügbar ist.
    3. Team-Lizenzen. Die folgenden Lizenzen(jeweils eine "Team-Lizenz")kann produktbezogen oder für die gesamte Iron Suite lizenziert werden. Team-Lizenzen sind unbefristet, vorbehaltlich der Einhaltung des Vertrags durch den Kunden. Das Unternehmen kann Support und Updates, die Iron nach eigenem Ermessen ändern kann, entweder auf einer 1- oder 5-Jahres-Basis für Teamlizenzen abonnieren. Die jeweils aktuellen Preise für Support und Updates werden in einer Bestellung festgelegt.
      1. Lite License. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch einen einzelnen Softwareentwickler in einer Organisation an einem einzigen Standort. Die Iron Software kann innerhalb einer Webanwendung, Intranetanwendung oder Desktop-Softwareanwendung bereitgestellt werden. Dieser Lizenztyp erlaubt keine Verbreitung der Iron Software an Dritte oder Szenarien zur Nutzung in SaaS-Projekten.
      2. Plus License. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Softwareentwicklern bis zu einem Maximum von 3 in einer einzelnen Organisation an bis zu 3 Standorten. Die Iron Software kann in maximal 3 Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen eingesetzt werden.
      3. Professional License. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines spezifischen Iron Software-Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine festgelegte Anzahl von Softwareentwicklern, Standorten und Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen, die das Unternehmen in einer Bestellung auswählen kann.
      4. Alle Teamlizenzen sind nicht übertragbar, und die gemeinsame Nutzung von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist verboten. Team-Lizenzen schließen ausdrücklich alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gewährt werden, ebenso wie alle anderen Lizenztypen, und schließen ausdrücklich und ohne Einschränkung den OEM-Weitervertrieb und die Verwendung der Iron Software als SaaS aus, ohne dass ein zusätzlicher Erwerb der lizenzfreien Vertriebsabdeckung erfolgt, die nur für Plus- und Professional-Team-Lizenzen gilt.
    4. Einzellizenz für Unternehmensprodukte. Diese Unternehmenslizenz umfasst eine gebührenfreie Vertriebsabdeckung (OEM-Vertrieb) für eine festgelegte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer festgelegten Anzahl von Standorten, um ein einzelnes Iron-Produkt innerhalb einer festgelegten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen bereitzustellen (die „Einzellizenz für Unternehmensprodukte“), wie in einem Auftrag festgelegt.
    5. Iron Suite Enterprise-Lizenz. Diese Enterprise-Lizenz umfasst die gebührenfreie Weitergabedeckung (entweder OEM-Weitergabe oder SKD-Weitergabe, wie in einem Auftrag festgelegt) und kann entweder für (i) ein bestimmtes Iron Software-Produkt (die „Single Product Enterprise-Lizenz“) oder (ii) die Iron Suite (die „Iron Suite Enterprise-Lizenz“) sein. Sowohl die Single Product Enterprise-Lizenz als auch die Iron Suite Enterprise-Lizenz sind unbefristet, vorbehaltlich der Einhaltung der Lizenzvereinbarung durch das Unternehmen. Die Single Product Enterprise-Lizenz und die Iron Suite Enterprise-Lizenz erlauben einer unbegrenzten Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten die Bereitstellung eines einzelnen Iron-Produkts oder der Iron Suite, jeweils innerhalb einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranet-Anwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen.
    6. Iron Suite Monthly License. Diese Lizenz umfasst OEM gebührenfreie Weiterverteilungsabdeckung. Die Iron Suite Monthly License erlaubt die Nutzung der Iron Suite auf Abonnementbasis durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, um die Iron Suite innerhalb einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranet-Anwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen („Iron Suite Monthly License“). Die Iron Suite Monthly License umfasst bis zu einer bestimmten Anzahl von API-Anfragen (Calls) pro Monat, wie in einer Bestellung festgelegt. Jede API-Aufruf, der die festgelegte Menge überschreitet, führt zu einer zusätzlichen Gebühr pro API-Aufruf, wie in der Bestellung festgelegt, die im folgenden Monat fällig und zahlbar ist. Iron Suite Monthly Licenses sind nicht übertragbar und die Weitergabe von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist untersagt. Support und Updates sind bei der Iron Suite Monthly License enthalten.
    7. Gebührenfreie Weiterverteilungsoptionen. Diese Add-ons, die unter einer Bestellung für bestimmte Iron Software-Lizenzen erworben werden können, gewähren einem Unternehmen das Recht, die Iron Software (ohne Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren) als Teil einer Reihe unterschiedlicher verpackter kommerzieller Endbenutzer-Software an seine Kunden zu vertreiben (zusammen „Gebührenfreie Weiterverteilungsabdeckung“):
      1. OEM-Weitervertrieb. Diese Zusatzlizenz für lizenzkostenfreien Weitervertrieb („OEM-Weitervertrieb“) gewährt dem Unternehmen das Recht, die Iron Software innerhalb von Endbenutzer-Software, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Multi-Site-Intranets oder SaaS-Softwarediensten für seine Kunden einzusetzen. Der OEM-Weitervertrieb gestattet nicht die Erstellung offener APIs zur Integration in die Endbenutzer-Software eines Kunden, etwa als Entwicklungslibrary oder Automatisierungsdienst mit einer API oder einem SDK. Der OEM-Weitervertrieb beinhaltet keine SDK-Weitervertriebsrechte.
      2. SDK-Weiterverteilung. Dieses Lizenzpaket für lizenzfreie Weiterverteilung („SDK-Weiterverteilung“) gewährt zusätzlich zu den OEM-Weiterverteilungsrechten das Recht, ein Set von Entwicklungstools („SDK“) zu installieren und zu nutzen, das es einem Entwickler ermöglicht, offene APIs zu erstellen (mithilfe kompilierten Codes, der über das SDK generiert wird), um die Iron Software mit der Endbenutzersoftware des Unternehmens, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Multi-Site-Intranets oder SaaS-Softwarediensten für seine Kunden zu integrieren. Das SDK darf nicht in den Softwarebibliotheken von Iron's Wettbewerbern verwendet werden. „Drittanbieter-API-Bereitstellung“ bezeichnet jede Verteilung von Endbenutzersoftware, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Multi-Site-Intranets oder SaaS-Softwarediensten, die von der Firma unter Verwendung des SDKs für ihre Kunden direkt oder über Vertriebskanäle erstellt wurde. Jede Person oder Einheit, die solche Endbenutzersoftware, öffentlich zugängliche Websites und Anwendungen, Extranets, Multi-Site-Intranets oder SaaS-Softwaredienste erhält, die mit Hilfe des SDK erstellt wurden, wird als eine (1) Drittanbieter-API-Bereitstellung gezählt.
    8. Unabhängig von der Art der Iron Software-Lizenz vereinbaren Iron und das Unternehmen ausdrücklich, dass das Unternehmen nicht direkt mit der Funktionalität der aktuellen Iron Software oder des Dienstes konkurrieren wird.
    9. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Iron, wie in einer Bestellung oder diesem Vertrag angegeben, weiterzugeben, neu zu veröffentlichen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.
    10. Das Unternehmen wird seine eigene Nutzung der Iron Software überwachen und jede Nutzung, die die Metriken und das Volumen überschreitet, melden. Iron Software kann die Nutzung überwachen, um die Einhaltung der Metriken, des Volumens und der Vereinbarung mit den Iron-Servern zu überprüfen. Ungeachtet des Vorstehenden werden von Iron niemals Daten von Unternehmen oder Endbenutzern abgerufen. Für den Fall, dass das Unternehmen Iron (nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung) keine Zahlung für die Nutzung der Iron Software über die in einer anwendbaren Bestellung festgelegten Metriken hinaus leistet, behält Iron sich das Recht vor, solche Produkte zu sperren oder zu deaktivieren, bis die Zahlung zu den dann aktuellen Preisen von Iron erfolgt.

3. Daten und Inhalt

  1. Das Unternehmen behält alle Rechte an allen von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten des Unternehmens. Iron behält alle Rechte an allen von Iron bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten von Iron.
  2. Iron kann Informationen über das Unternehmen und dessen Kunden sammeln, speichern, verwenden, aggregieren und teilen, einschließlich Informationen darüber, wie das Unternehmen und seine Kunden die Iron Software und alle Dienstleistungen nutzen. Einzelheiten darüber, wie Iron derzeit Unternehmensdaten verarbeitet, sind in Irons Datenschutzerklärung dargelegt, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann, um Irons aktuelle Praktiken widerzuspiegeln und auf sich entwickelnde Gesetze und Vorschriften weltweit zu reagieren.

4. Finanzen

  1. Die Zahlung durch das Unternehmen erfolgt wie in jeder Bestellung festgelegt. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die vollständige Zahlung bei oder vor der Lieferung der Iron Software oder Dienstleistungen an Iron zu leisten. Alle Gebühren und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Iron behält sich das Recht vor, die Gebühren für Iron Suite Monthly Licenses sowie für Support und Updates zu erhöhen und wird dem Unternehmen jede Erhöhung innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Erhöhung mitteilen.
  2. Alle nachstehenden Preise verstehen sich ohne Steuern. Das Unternehmen ist verantwortlich für alle bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Verkaufssteuern, Nutzungssteuern, kanadische Waren- und Dienstleistungssteuern, Eigentumssteuern, Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, die auf Transaktionen erhoben werden oder erhoben werden können. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die Iron zustehen, kann Iron die Erbringung von Diensten ganz oder teilweise aussetzen oder beenden und die Iron Software Lizenz für alle Iron Software aussetzen oder beenden, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt.
  3. Beträge, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden, unterliegen Verzugsgebühren in Höhe von einem Prozent (1,0%) pro Monat des überfälligen Betrags. Zudem hat Iron das Recht, alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Auslagen, die Iron in einem Gerichts- oder anderen Streitverfahren zur Eintreibung unbezahlter Beträge entstanden sind, zurückzufordern. Die Nichtzahlung von wiederkehrenden monatlichen Abonnementgebühren für mehr als dreißig (30) Tage nach dem Fälligkeitsdatum führt zur Aussetzung oder Beendigung der Iron Software und Services.

5. Geistiges Eigentum

  1. Die Iron Software und die Ergebnisse jeglicher Dienstleistungen sind ausschließlich im Besitz von Iron und durch Urheberrecht, Markenrecht und Geschäftsgeheimnisrecht sowie andere Rechtsarten geschützt. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Iron Software und den Dienstleistungen liegen bei Iron und bleiben dort. Das Unternehmen erhält lediglich die eingeschränkten und nicht-exklusiven Nutzungsrechte, die in der Bestellung und in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannt sind. Das Unternehmen darf die Iron Software oder Dienstleistungen oder Kopien davon nicht an Dritte verkaufen, lizenzieren, abtreten, verpfänden oder anderweitig übertragen oder Dritten die Nutzung der Iron Software oder Dienstleistungen gestatten oder ermöglichen, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt. Jeglicher unbefugter Verkauf, Unterlizenzierung, Abtretung, Verpfändung, andere Übertragung oder unzulässige Nutzung der Iron Software oder Dienstleistungen ist ungültig und stellt eine Verletzung der Rechte von Iron an der Iron Software und den Dienstleistungen dar.
  2. Das Unternehmen erkennt an, dass ohne die schriftliche Genehmigung von Iron in einer Bestellung: (i) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht für den Wiederverkauf, die Veröffentlichung, die Übertragung, die Weitergabe, die Lizenzierung oder Unterlizenzierung oder die Weiterverteilung an Dritte vervielfältigen darf; (ii) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht für die Weiterverteilung an Dritte vervielfältigen wird; (iii) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht in einer Weise vervielfältigen oder anderweitig veräußern wird, die gegen das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika (Title 17, U.S. Code) verstößt; (iv) die Iron Software und die Dienstleistungen nur auf so vielen Prozessoren installiert werden dürfen, wie zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisiert sind; (v) die Iron Software und die Dienstleistungen nur auf so vielen Prozessoren installiert werden dürfen, wie zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisiert sind. Code) verletzen; (iv) die Iron Software und die Dienste dürfen nur von der Gesamtzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisierten Benutzer verwendet werden; (v) die Iron Software und die Dienste dürfen nur auf so vielen Prozessoren installiert, aufgerufen und verwendet werden, wie es autorisierte Benutzer gibt; (vi) wenn das Unternehmen vernetzte Geräte verwendet, wird das Unternehmen niemals mehr als die maximale Anzahl autorisierter Benutzer erlauben, die Iron Software oder die Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwenden; und (vii) das Unternehmen darf die Iron Software oder die Dienste weder ganz noch teilweise modifizieren, disassemblieren, dekodieren oder dekompilieren.
  3. Unabhängig von der Anzahl der autorisierten Nutzer oder Anwendungen darf das Unternehmen eine (1) Kopie der Iron Software als Archiv- oder Sicherungskopie anfertigen, die den Urheberrechtshinweis von Iron und andere Eigentumskennzeichnungen tragen muss. Das Unternehmen darf keine weiteren Kopien der Iron Software für irgendeinen Zweck anfertigen.
  4. Das Unternehmen muss Iron zur Genehmigung vor der Verwendung, Verbreitung oder Offenlegung jegliche Werbung, Promotion oder Öffentlichkeitsarbeit vorlegen, die sich auf Iron beziehen oder die Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken von Iron („Iron Marks“) verwenden. Iron hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Korrektur oder Löschung von falschem oder irreführendem Material über Iron oder die Iron Marks in jeglicher Werbung, Promotion oder Öffentlichkeitsarbeit zu verlangen. Iron darf den Namen und die Marke des Unternehmens („Unternehmensmarken“) verwenden, um das Unternehmen als Lizenznehmer von Iron aufzulisten oder hervorzuheben. Die Verwendung jeder Marke und der dadurch entstandene Goodwill kommen dem Eigentümer der Marke zugute.

6. Vertraulichkeit

  1. Für die Zwecke dieses Abkommens bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" nicht-öffentliche Informationen und Daten, die eine Partei ("empfangende Partei") von der anderen Partei ("offenlegende Partei") erhält.
  2. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen gelten Informationen und Daten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese Informationen oder Daten: (i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; (ii) der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder der allgemeinen Öffentlichkeit (ohne Zutun der empfangenden Partei) nach der Offenlegung bekannt werden; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung offengelegt werden; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder (v) von der offenlegenden Partei schriftlich zur Offenlegung durch die empfangende Partei freigegeben werden.
  3. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn die empfangende Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist (z. B. durch eine Vorladung), vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorher schriftlich über eine solche geforderte Offenlegung (es sei denn, die Benachrichtigung der offenlegenden Partei ist gesetzlich verboten) und arbeitet mit der offenlegenden Partei zusammen, um die geforderte Offenlegung einzuschränken oder die Aufhebung der Anforderung zu erreichen (z. B. wenn ein Gericht eine Vorladung für die vertraulichen Informationen widerruft).
  4. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen, die er von der offenlegenden Partei erhalten hat, nicht an dritte Firmen, Unternehmen, Einzelpersonen oder andere Einrichtungen weitergeben. Zur Klarstellung: Iron kann die vertraulichen Informationen des Unternehmens an die Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer von Iron im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Iron Software und der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags weitergeben. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie für ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen anwendet, jedoch in keinem Fall weniger als den Standard der angemessenen Sorgfalt.

7. Laufzeit und Beendigung

  1. Für jedes Element der Iron Software und jeden Dienst wird die anfängliche Laufzeit in der Bestellung angegeben und kann sich um weitere Zeiträume verlängern, die als Verlängerungsbedingungen in der Bestellung angegeben sind. Wenn in der Bestellung keine Erstlaufzeit angegeben ist, beträgt die Erstlaufzeit ein Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. Wenn im Auftrag keine Verlängerungsfrist angegeben ist, beträgt jede Verlängerungsfrist ein Jahr, beginnend mit dem Ablauf der vorangegangenen Frist, jedoch nur, wenn Iron die Zahlung für die Verlängerung mindestens dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag der entsprechenden Verlängerungsfrist erhält.
  2. Dieser Vertrag kann von jeder Partei wegen wesentlicher Verletzung durch die andere Partei gekündigt werden, vorausgesetzt, dass die kündigende Partei dreißig (30) Tage vorher eine schriftliche Mitteilung macht, in der sie die Verletzung angibt, und die verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb der dreißigtägigen Kündigungsfrist behebt oder korrigiert. Im Falle einer solchen Kündigung zahlt das Unternehmen Iron für die gesamte bereitgestellte Iron Software und für alle von Iron erbrachten Dienstleistungen sowie für alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Arbeiten.
  3. Das Unternehmen kann eine Iron Suite Monthly License mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen vor Beginn des nächsten Monats des Abonnementzeitraums kündigen. Nach Erhalt einer Kündigungsmitteilung durch das Unternehmen wird das Abonnement der Iron Suite Monthly License entweder beendet, sobald die maximal zulässigen API-Aufrufe gemäß der Bestellung erreicht wurden oder am Ende des Monats, in dem die Kündigung wirksam wurde.
  4. Diese Vereinbarung gilt automatisch als beendet bei einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen des Unternehmens gemäß Abschnitt 3 (Iron Software und Dienstleistungen), 4 (Finanzielles), 5 (Geistiges Eigentum) oder (Vertraulichkeit).
  5. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund wird das Unternehmen unverzüglich alle Iron Software, damit zusammenhängende Materialien und alle Kopien davon an Iron zurückgeben oder, mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Iron, alle diese Materialien vernichten und die Vernichtung schriftlich bestätigen.
  6. Die Abschnitte 4 - 7 (Finanzielles), (Geistiges Eigentum), (Vertraulichkeit) und (Laufzeit und Beendigung) sowie 8 - 11 (Zusicherungen und Gewährleistungen), (Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen), (Schadloshaltung) und (Allgemeine Bestimmungen) dieses Vertrags bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags bestehen.
  7. Das Unternehmen erkennt an, dass Iron viel Zeit, Mühe und Geld in die Entwicklung der Iron Software und der Dienstleistungen investiert hat und dass das unbefugte Kopieren, die Nutzung, die Übertragung oder die Offenlegung der Iron Software oder der Dienstleistungen oder ihrer Inhalte durch das Unternehmen Iron erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen kann. Ebenso hat jede Partei erhebliche Mengen an Zeit, Mühe und Geld aufgewendet, um ihre jeweiligen vertraulichen Informationen zu entwickeln und zu schützen. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die einer Partei zur Verfügung stehen, kann jede Partei bei einem Schiedsrichter (gemäß den Schiedsbestimmungen dieser Vereinbarung) eine einstweilige und dauerhafte Unterlassungsverfügung beantragen, um eine Verletzung der Verpflichtungen der anderen Partei gemäß den Abschnitten 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) dieser Vereinbarung zu beheben.

8. Zusicherungen und Garantien

Die Parteien verpflichten sich hiermit und versichern einander, dass sie ordnungsgemäß befugt und ermächtigt sind, um zu

diesen Vertrag einzugehen, und dass dieser Vertrag einen gültigen und verbindlichen, durchsetzbaren Vertrag darstellt. Unternehmen

versichert, verpflichtet sich und gewährleistet ferner, dass diese Vereinbarung nicht im Widerspruch zu irgendeiner Vereinbarung oder Verpflichtung steht

bindendes Unternehmen oder dessen Eigentum oder Vermögenswerte.

9. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

  1. DIE IRON SOFTWARE UND DIE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR" UND WIE VERFÜGBAR" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. IRON ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN JEGLICHER ART ODER BESCHREIBUNG, DIE DEM UNTERNEHMEN ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON AUS IRGENDEINEM GRUND ENTSTEHEN ODER ENTSTEHEN.
  2. DIE IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN GARANTIEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
  3. WEDER IRON NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NOCH EINER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER ÜBERNEHMEN EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER IRON SOFTWARE ODER DER DIENSTE ERZIELT WERDEN, ODER DAFÜR, DASS DIE IRON SOFTWARE ODER DIE DIENSTE FEHLERFREI SIND.
  4. IN KEINEM FALL HAFTEN IRON, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER EINER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR JEGLICHE HAFTUNG GEGENÜBER EINER PERSON, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTUNGEN HINGEWIESEN WURDE.
  5. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES DEN HÖHEREN BETRAG VON (I) DEN BETRÄGEN, DIE IRON IN DEN LETZTEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DER GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHES VOM UNTERNEHMEN ERHALTEN HAT, UND (II) 100 DOLLAR, WAS DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES UNTERNEHMENS GEGENÜBER IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES IST.
  6. Alle hierin enthaltenen Haftungsausschlüsse gelten nicht für Verbindlichkeiten, auf die nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten (einschließlich der Gesetze der US-Bundesstaaten und des Bundes) oder eines anderen Landes oder einer anderen Gerichtsbarkeit nicht verzichtet werden kann.

10. Entschädigung

  1. Sollte ein Teil der Iron Software Gegenstand einer Klage wegen Verletzung werden oder nach Ansicht von Iron wahrscheinlich Gegenstand einer Klage wegen Verletzung werden, kann Iron als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Unternehmens beschließen, (1) dem Unternehmen auf Kosten von Iron das Recht zur Nutzung dieses Teils zu verschaffen oder (2) die Iron Software zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie keine Verletzung mehr darstellt, oder (3) den verletzenden Teil zu entfernen und dem Unternehmen eine anteilige Gutschrift zu gewähren, die den Anteil der vom Unternehmen gezahlten Gesamtgebühren widerspiegelt, der auf diesen Teil der Iron Software entfällt. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung von Iron in Bezug auf die Behauptung oder den Anspruch der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten fest.
  2. Das Unternehmen wird Iron auf eigene Kosten des Unternehmens verteidigen, entschädigen und schadlos halten, wenn behauptet wird, dass die Unternehmenssoftware, die Daten des Unternehmens oder die Materialien des Unternehmens ein Urheberrecht, ein Patent oder ein anderes Recht verletzen, und das Unternehmen wird alle von einem Gericht in Verbindung mit dieser Klage zugesprochenen Schadensersatzzahlungen und Kosten zahlen. Falls das Unternehmen die Iron Software oder Dienstleistungen, wie von Iron bereitgestellt oder durch das Unternehmen modifiziert, im Widerspruch zu dieser Vereinbarung weiterverteilt, erneut veröffentlicht oder anderweitig deren Nutzung gestattet, verpflichtet sich das Unternehmen, Iron von jeglichem entstehenden Verlust, Schaden oder Anspruch schadlos zu halten, zu verteidigen und zu entschädigen. Jeder Entschädigungsanspruch erfordert, dass Iron: (i) dem Unternehmen unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (ii) dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs überlässt; und (iii) dem Unternehmen alle notwendigen Informationen, Unterstützung und Befugnisse zur Verteidigung bereitstellt. Das Unternehmen wird den Anspruch unverzüglich auf eigene Kosten und mit dem eigenen Anwalt des Unternehmens verteidigen oder beilegen, allerdings hat das Unternehmen nicht das Recht, im Namen von Iron eine Haftung anzuerkennen oder Iron eine Schuld, Verantwortung, Kosten oder Gebühren aufzuerlegen.

11. Öffentlichkeitsarbeit

Keine Partei wird den Namen der anderen Partei in Öffentlichkeitsaktionen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden, außer dass das Unternehmen zustimmt, dass Iron den Namen und das Logo des Unternehmens auf seiner Website, in Kundenlisten oder Anrufen verwenden darf.

mit seinen Investoren als Teil der Marketingbemühungen von Iron(einschließlich Referenzanrufen und -geschichten, Presseaussagen, Standortbesichtigungen).

12. Allgemeine Bestimmungen

  1. Gesamte Vereinbarung. Die Parteien erkennen an und kommen überein, dass dieses Abkommen(einschließlich jeder Bestellung) verkörpert das vollständige und ausschließliche Verständnis und die Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Iron Software und die Dienstleistungen und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen oder Lizenzen, ob mündlich oder schriftlich, sowie jede andere Kommunikation zwischen den Parteien.
  2. Änderungen an dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung darf nicht geändert oder ergänzt werden, außer durch ein schriftliches Dokument, das von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Die auf der Website von Iron veröffentlichte Version dieser Vereinbarung ist der aktuelle Satz von Bedingungen, den Iron von Zeit zu Zeit ändern kann. Für jede Bestellung, die von der Firma aufgegeben wird, gilt die aktuelle Version dieser Vereinbarung für diese Bestellung, es sei denn, die Parteien haben eine gedruckte oder digitale Version dieser Bedingungen unabhängig von den webbasierten Bedingungen unterzeichnet. In diesem Fall gilt die unterzeichnete Version der Bedingungen.
  3. Exportkontrolle. Das Unternehmen wird alle Exportkontrollgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und aller anderen Länder und Gerichtsbarkeiten einhalten. Das Unternehmen wird keinen Teil der Iron Software oder ein direktes Produkt davon aus den Vereinigten Staaten entfernen oder exportieren oder den Export oder Reexport zulassen: (a) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner) eines mit einem Embargo belegten Landes oder eines Landes, das Terroristen unterstützt; (b) an eine Person, die auf der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums oder der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums (oder einer Liste, die eine solche Liste ersetzt) steht; (c) an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums steht. (c) in ein Land, in das ein solcher Export oder Reexport eingeschränkt oder verboten ist oder für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt des Exports oder Reexports eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung eingeholt wurde; oder (d) in sonstiger Weise unter Verletzung von Export- oder Importbeschränkungen, Gesetzen oder Vorschriften einer US-amerikanischen oder ausländischen Behörde, die die Zuständigkeit besitzt. Das Unternehmen erklärt sich mit dem Vorstehenden einverstanden und garantiert, dass es sich nicht in einem solchen verbotenen Land befindet, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist bzw. auf einer solchen Liste verbotener Parteien steht. Die Iron Software darf ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung weder für terroristische Aktivitäten noch für den Entwurf oder die Entwicklung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie verwendet werden.
  4. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Wyoming und den Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten und ist gemäß diesen auszulegen, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen und -grundsätzen. Jegliche Streitigkeiten zwischen den Parteien werden durch einen Schiedsrichter im verbindlichen Schiedsverfahren entschieden, das von der American Arbitration Association (adr.org) verwaltet wird, wenn alle Parteien ihren Sitz in den Vereinigten Staaten haben; andernfalls erfolgt die Verwaltung des Schiedsverfahrens durch das International Centre for Dispute Resolution (icdr.org). Der Schiedsrichter entscheidet über alle Fragen der Schiedsfähigkeit und ist befugt, vorläufigen, temporären und vorbeugenden Rechtsschutz durch Erteilung eines Vorabentscheids zu gewähren. Alle Anhörungen werden per Audio- oder Videokonferenz durchgeführt. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Die Schiedssprüche des Schiedsrichters sind für die Parteien bindend und können in jeder zuständigen Gerichtsbarkeit vollstreckt werden.
  5. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  6. Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Verletzung oder auf die Erfüllung einer Bedingung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Einhaltung einer Bedingung dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf ihr Recht, später auf dieser Einhaltung zu bestehen.
  7. Überschriften. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Sie dürfen nicht dazu verwendet werden, die Bestimmungen der durch sie eingeleiteten Abschnitte zu ändern oder auszulegen.
  8. Benachrichtigung. Alle Mitteilungen, die aufgrund dieser Vereinbarung zu machen sind, werden per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier an die zu benachrichtigende Partei an die in der Bestellung angegebene Adresse oder an eine andere oder neue Adresse, für die eine Mitteilung gemacht wurde, gesandt. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens werden zwanzig Kalendertage nach ihrer Absendung wirksam.
  9. Nachfolger und Abtretungsempfänger. Diese Vereinbarung ist von keiner der Parteien ohne schriftliche Genehmigung der anderen Partei abtretbar und ist für die zulässigen Nachfolger jeder Partei in dieser Vereinbarung bindend. Jedoch kann jede Partei nicht weniger als alle ihre Rechte aus dieser Vereinbarung im Rahmen einer Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger abtreten, und die Abtretung wird mit Erhalt einer schriftlichen Mitteilung durch die nicht abtretende Partei wirksam.
  10. Unabhängiger Auftragnehmer. Die Beziehung der Parteien ist die eines unabhängigen Auftragnehmers. Diese Vereinbarung begründet weder eine tatsächliche noch eine scheinbare Agentur, Partnerschaft oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
  11. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen einer Partei haftet keine der beiden Parteien für Versäumnisse oder Verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen.
  12. Unternehmensdokumente. Die Bestimmungen und Bedingungen eines von der Company in Verbindung mit dieser Vereinbarung ausgestellten Dokuments sind unwirksam und dürfen die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen (einschließlich einer Bestellung) in keiner Weise erweitern, beeinflussen oder ändern, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von Iron akzeptiert.