Konditionen und Bedingungen

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) wird zwischen Iron Software ("Iron") und der Person oder Organisation, die die Iron Software lizenziert ("Company"), geschlossen und regelt zusammen mit allen darin genannten Dokumenten, einschließlich Bestellungen, Nachträgen oder Anlagen (zusammen die "Vereinbarung"), die Nutzung der an Company lizenzierten Iron Software.

Überblick

  1. Iron ist der Eigentümer und Lizenzgeber mehrerer Softwarebibliotheken und -pakete, wie von Iron auf Iron's Website und in Iron's Marketingmaterialien beschrieben (die 'Iron-Software'). Die Iron-Software besteht aus mehreren Produkten (jeweils ein 'Produkt'), die einzeln oder als Produktsuite (die 'Iron Suite') lizenziert werden können, welche in einer Bestellung näher beschrieben werden. Produkte und die Iron Suite werden hier als Iron-Software bezeichnet. Iron bietet dem Unternehmen eine oder mehrere Optionen, die Iron-Software wie von Iron dokumentiert zu nutzen, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung genannten Einschränkungen. Iron kann auch Unterstützungsdienste ('Support und Updates') und andere Dienstleistungen bereitstellen, einschließlich Beratungsdienste bezüglich der Nutzung der Iron-Software durch das Unternehmen (zusammen mit Support und Updates, die 'Dienste'). Support und Updates gelten nicht für Endbenutzer-Software von Drittanbietern, die vom Unternehmen entwickelt wurde.
  2. Iron stellt dem Unternehmen die Iron Software und die Dienstleistungen direkt oder über einen Dritten (z. B. einen autorisierten Wiederverkäufer) unter Verwendung eines schriftlichen Online- oder Offline-Bestellverfahrens (jeweils eine "Bestellung") zur Verfügung.
  3. Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags wird Iron dem Unternehmen die Iron Software oder die in jedem Auftrag beschriebenen Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Iron Software und Dienstleistungen

  1. Während der Laufzeit dieses Vertrags gewährt Iron dem Unternehmen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche und begrenzte Lizenz zur Nutzung jeder Iron Software, die auf einer Bestellung des Unternehmens aufgeführt ist, für den internen Gebrauch des Unternehmens (und nicht für den Weiterverkauf in materiell unveränderter Form), vorbehaltlich der Bedingungen, Verpflichtungen und Einschränkungen, die in der Bestellung und in diesem Vertrag dargelegt sind ("Iron Software-Lizenz"), und das Unternehmen akzeptiert diese.
  2. Jede Iron Software-Lizenz und jede Dienstleistung unterliegt den in der jeweiligen Bestellung ("Metrics") angegebenen Berechtigungen, Beschränkungen und Verantwortlichkeiten, die angeben können, ob es dem Unternehmen gestattet ist,:
    1. die Iron Software nur für eine begrenzte Testphase, für einen bestimmten Zeitraum oder für immer zu nutzen;
    2. die Iron Software zu evaluieren oder sie in einer Produktionsumgebung zu verwenden;
    3. sie können die Iron Software kostenlos oder gegen eine bestimmte Gebühr nutzen;
    4. den Zugriff auf die Iron Software einer unbegrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern oder einer begrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern erlauben;
    5. sie können die Iron Software auf einem Computer ("Maschine") oder auf mehreren Maschinen installieren und verwenden;
    6. eine einzelne Kopie oder mehrere Kopien der Iron Software ("Kopien") verwenden;
    7. die Iron Software ausschließlich für interne Entwicklungszwecke zu verwenden ("Internal Use");
    8. die Iron Software mit der eigenen Software des Unternehmens ("Unternehmenssoftware") zu kombinieren;
    9. an einen oder mehrere Kunden des Unternehmens (jeweils ein "Kunde") zu verteilen;
    10. die Iron Software in den Systemen des Unternehmens oder des Kunden zu installieren ("Installiert") oder sie auf einer Website, die dem Unternehmen gehört oder von ihm kontrolliert wird, als Software-as-a-Service ("SaaS") zur Verfügung zu stellen;
    11. die Iron Software an einer oder mehreren physischen Adressen (jeweils ein "Standort") verwenden;
    12. Sie erhalten Support und Updates nur für einen begrenzten Zeitraum oder gar nicht; oder
    13. neue Versionen der Iron Software zu erhalten, die vom Unternehmen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden ("Neue Versionen"), solange der Support und die Updates aktuell und aktiv sind, oder neue Versionen nur zu erhalten, wenn das Unternehmen zusätzliche Gebühren zahlt.
  3. Derzeit bietet Iron Software-Lizenzen in der folgenden Kombination von Metriken an (jeder Lizenztyp schließt ausdrücklich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte aus):

    1. Kostenlose Testlizenz. Gewährt die Nutzung der Iron Software ausschließlich für private, nicht produktive Evaluierungszwecke ("Testlizenz"). Die Iron Software darf nicht in einem Produktions-, Installations-, SaaS- oder Intranet-Projekt verwendet werden.
    2. Team Lizenzen. Die folgenden Lizenzen (jeweils eine "Team License") können pro Produkt oder für die gesamte Iron Suite lizenziert werden, wie in einer Bestellung festgelegt. Team Licenses sind unbefristet und unterliegen der Einhaltung des Vertrags durch das Unternehmen. Das Unternehmen kann Support und Updates, die Iron nach eigenem Ermessen modifizieren kann, entweder auf einer 1-Jahres- oder 5-Jahres-Basis für Team Licenses abonnieren. Die jeweils aktuellen Preise für Support und Updates werden in einem Auftrag festgelegt.
      1. Lite Licence . Diese Lizenz berechtigt einen einzelnen Entwickler innerhalb einer Organisation an einem einzelnen Standort zur Nutzung eines bestimmten Iron-Softwareprodukts. Die Iron-Software darf in einer Webanwendung, einem Intranet oder einer Desktop-Anwendung eingesetzt werden. Die Weitergabe der Iron-Software an Dritte oder die Nutzung in SaaS-Projekten ist mit dieser Lizenz nicht gestattet. "Entwickler" bezeichnet entweder einen Softwareentwickler oder eine virtuelle Maschine mit einer Entwicklerlizenz.
      2. Plus License. Erlaubt die Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine bestimmte Anzahl von Entwicklern bis zu einem Maximum von 3 in einer einzigen Organisation an bis zu 3 Standorten. Die Iron Software kann in bis zu 3 Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen eingesetzt werden.
      3. Professional License. Gewährt die Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der Iron Suite durch eine bestimmte Anzahl von Entwicklern bis zu einem Maximum von 10 in einer einzigen Organisation an bis zu 10 Standorten. Die Iron Software darf in bis zu maximal 10 Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen eingesetzt werden.
      4. Unlimited License. Erlaubt die Nutzung der Iron Suite durch eine bestimmte Anzahl von Entwicklern, Standorten und Web-, Single-Site-Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen, wie in einer Bestellung festgelegt.
      5. Alle Team Licenses sind nicht übertragbar und die Weitergabe von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur/Kundenbeziehung ist verboten. Team Lizenzen schließen ausdrücklich alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gewährt werden, ebenso wie alle anderen Lizenztypen und schließen ausdrücklich und ohne Einschränkung den OEM-Weitervertrieb oder den SDK-Weitervertrieb und die Verwendung der Iron Software als SaaS aus, ohne zusätzlichen Erwerb der lizenzfreien Vertriebsabdeckung, die nur für die Iron Software Lizenzen verfügbar ist, die in einer Bestellung angegeben sind.
    3. Einzelprodukt-Unternehmenslizenz. Diese Unternehmenslizenz umfasst die lizenzfreie Weiterverteilung (OEM-Weiterverteilung) für eine bestimmte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer bestimmten Anzahl von Standorten, um ein einzelnes Iron Produkt innerhalb einer bestimmten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen (die "Einzelprodukt-Unternehmenslizenz"), wie in einer Bestellung festgelegt.
    4. Iron Suite Enterprise Lizenz. Diese Unternehmenslizenz umfasst die lizenzfreie Weiterverteilung (entweder OEM-Weiterverteilung oder SKD-Weiterverteilung, wie in einer Bestellung festgelegt) und kann entweder (i) für ein bestimmtes Iron Software-Produkt (die "Einzelprodukt-Unternehmenslizenz") oder (ii) für die Iron Suite (die "Iron Suite Enterprise-Lizenz") gelten. Sowohl die Einzelprodukt-Unternehmenslizenz als auch die Iron Suite Enterprise-Lizenz sind unbefristet, sofern das Unternehmen die Lizenzvereinbarung einhält. Die Single Product Enterprise License und die Iron Suite Enterprise License erlauben einer unbegrenzten Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, ein einzelnes Iron Produkt bzw. die Iron Suite innerhalb einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen.
    5. Iron Suite Monatliche Lizenz. Diese Lizenz beinhaltet die lizenzfreie OEM-Weitergabe. Die Iron Suite Monatslizenz erlaubt die Nutzung der Iron Suite auf Abonnementbasis durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, um die Iron Suite in einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen ("Iron Suite Monatslizenz"). Die Iron Suite Monatslizenz umfasst bis zu einer bestimmten Anzahl von API-Anfragen (Aufrufen) pro Monat, wie in einer Bestellung festgelegt. Alle API-Aufrufe, die die angegebene Anzahl überschreiten, führen zu einer zusätzlichen Gebühr pro API-Aufruf, wie in der Bestellung angegeben, die im folgenden Monat fällig und zahlbar ist. Die monatlichen Iron Suite-Lizenzen sind nicht übertragbar, und die gemeinsame Nutzung von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist verboten. Support und Updates sind in der monatlichen Iron Suite-Lizenz enthalten.
    6. Lizenzfreie Weitervertriebsoptionen. Diese Add-Ons, die im Rahmen einer Bestellung für bestimmte Iron Software-Lizenzen erworben werden können, gewähren einem Unternehmen das Recht, die Iron Software (ohne Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren) als Teil einer Reihe von verschiedenen kommerziellen Endbenutzer-Softwarepaketen an seine Kunden zu vertreiben (zusammen "lizenzfreie Weitervertriebsabdeckung"):
      1. OEM-Redistribution. Diese lizenzfreie Redistribution Coverage-Erweiterung ("OEM Redistribution") gewährt dem Unternehmen das Recht, die Iron Software in Endbenutzer-Software, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Intranets mit mehreren Standorten oder SaaS-Software-Services für seine Kunden einzusetzen. Die OEM-Redistribution erlaubt nicht die Erstellung offener APIs zur Integration in die Endbenutzersoftware eines Kunden, wie z. B. eine Entwicklungsbibliothek oder ein Automatisierungsdienst mit einer API oder einem SDK. Der OEM-Vertrieb umfasst keine SDK-Vertriebsrechte.
      2. SDK-Redistribution. Dieses lizenzfreie Redistribution Coverage Add-on ("SDK-Redistribution") gewährt zusätzlich zu den OEM-Redistributionsrechten das Recht, eine Reihe von Entwicklungstools ("SDK") zu installieren und zu verwenden, die es einem Entwickler ermöglichen, offene APIs zu erstellen (unter Verwendung von kompiliertem Code, der über das SDK generiert wird), um die Iron Software in die Endbenutzer-Software des Unternehmens, in öffentlich zugängliche Websites und Anwendungen, in Extranets, in Intranets mit mehreren Standorten oder in SaaS-Softwaredienste für seine Kunden zu integrieren. Das SDK darf nicht in den Softwarebibliotheken der Wettbewerber von Iron verwendet werden. "API-Bereitstellung durch Dritte" bedeutet jede Verteilung von Endbenutzer-Software, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Intranets mit mehreren Standorten oder SaaS-Softwarediensten, die unter Verwendung des SDK durch das Unternehmen an seine Kunden erstellt wurden, entweder direkt oder über Vertriebskanäle. Jede natürliche oder juristische Person, die eine solche Endbenutzersoftware, öffentlich zugängliche Websites und Anwendungen, Extranets, Intranets mit mehreren Standorten oder SaaS-Softwaredienste, die mit dem SDK erstellt wurden, erhält, zählt als eine (1) API-Bereitstellung durch einen Drittanbieter.
  4. Unabhängig von der Art der Iron Software-Lizenz vereinbaren Iron und das Unternehmen ausdrücklich, dass das Unternehmen nicht direkt mit der Funktionalität der aktuellen Iron Software oder des Dienstes konkurrieren wird.
  5. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Iron, wie in einer Bestellung oder in diesem Vertrag angegeben, weiterzugeben, neu zu veröffentlichen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.
  6. Das Unternehmen überwacht seine eigene Nutzung der Iron-Software und meldet jede Überschreitung der festgelegten Metriken und des festgelegten Volumens. Iron Software kann die Nutzung überwachen, um die Einhaltung der Metriken, des Volumens und der Vereinbarung zu überprüfen. Ungeachtet dessen greift Iron zu keinem Zeitpunkt auf Unternehmens- oder Endnutzerdaten zu. Sollte das Unternehmen Iron (nach entsprechender Benachrichtigung) für eine Nutzung der Iron-Software, die die in einer entsprechenden Bestellung festgelegten Metriken überschreitet, nicht bezahlen, behält sich Iron das Recht vor, die betreffenden Produkte bis zum Zahlungseingang zu sperren oder zu deaktivieren. Die Zahlung erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen von Iron.

daten und inhalt

  1. Das Unternehmen behält alle Rechte an den vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten des Unternehmens. Iron behält sich alle Rechte an den von Iron bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten vor, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten von Iron.
  2. Iron kann Informationen über das Unternehmen und seine Kunden sammeln, speichern, verwenden, zusammenfassen und weitergeben, einschließlich Informationen darüber, wie das Unternehmen und seine Kunden die Iron Software und jegliche Dienste nutzen. Einzelheiten darüber, wie Iron derzeit Daten des Unternehmens verarbeitet, sind in der Datenschutzerklärung von Iron aufgeführt, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann, um die aktuellen Praktiken von Iron widerzuspiegeln und um auf sich entwickelnde Gesetze und Vorschriften in der ganzen Welt zu reagieren.

finanziell

  1. Die Bezahlung durch das Unternehmen erfolgt wie in jedem Auftrag angegeben. Sofern im Auftrag nicht anders angegeben, muss die vollständige Zahlung bei oder vor der Lieferung der Iron Software oder Dienstleistungen bei Iron eingehen. Alle Gebühren und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Iron behält sich das Recht vor, die Gebühren für die monatlichen Lizenzen der Iron Suite sowie für Support und Updates zu erhöhen, und wird das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten einer solchen Erhöhung davon in Kenntnis setzen.
  2. Alle hier aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger Steuern. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für alle anfallenden Bundes-, Landes- und Kommunalsteuern, Umsatzsteuern, kanadischen Waren- und Dienstleistungssteuern, Grundsteuern, Mehrwertsteuern oder ähnliche Steuern. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann Iron bei Zahlungsverzug die Erbringung einzelner oder aller Dienstleistungen sowie die Iron-Softwarelizenz für alle Iron-Softwareprodukte aussetzen oder kündigen.
  3. Für alle Beträge, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden, fallen Verzugsgebühren in Höhe von einem Prozent (1,0 %) pro Monat des überfälligen Betrags an. Darüber hinaus hat Iron das Recht, alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Auslagen, die Iron in einem gerichtlichen oder sonstigen Verfahren zur Eintreibung unbezahlter fälliger Beträge entstanden sind, einzufordern. Die Nichtzahlung wiederkehrender monatlicher Abonnementgebühren für mehr als dreißig (30) Tage nach dem Fälligkeitsdatum führt zur Aussetzung oder Beendigung der Iron Software und Dienstleistungen.

Geistiges Eigentum

  1. Die Iron Software und die Ergebnisse jeglicher Dienstleistungen sind alleiniges Eigentum von Iron und sind unter anderem durch das Urheberrecht, das Markenrecht und das Gesetz über Geschäftsgeheimnisse geschützt. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Iron Software und den Diensten liegen bei Iron und verbleiben bei Iron. Das Unternehmen erhält nur die eingeschränkten und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte, die ausdrücklich in der Bestellung und in diesem Vertrag angegeben sind. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen oder Kopien davon an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen oder Dritten die Nutzung der Iron Software oder der Dienstleistungen zu gestatten, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet. Jeder nicht genehmigte Verkauf, jede Unterlizenzierung, Abtretung, Verpfändung, sonstige Übertragung oder unzulässige Nutzung der Iron Software oder Dienstleistungen ist nichtig und stellt eine Verletzung der Rechte von Iron an der Iron Software und den Dienstleistungen dar.
  2. Das Unternehmen erkennt an, dass ohne die schriftliche Genehmigung von Iron in einer Bestellung Folgendes gilt: (i) Das Unternehmen darf die Iron-Software oder -Dienste nicht vervielfältigen, um sie weiterzuverkaufen, zu veröffentlichen, zu übertragen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren oder an Dritte weiterzugeben; (ii) das Unternehmen darf die Iron-Software oder -Dienste nicht vervielfältigen, um sie an Dritte weiterzugeben; (iii) das Unternehmen darf die Iron-Software oder -Dienste nicht in einer Weise vervielfältigen oder anderweitig veräußern, die gegen das US-amerikanische Urheberrechtsgesetz (Titel 17, US-Code) verstößt; (iv) die Iron-Software und -Dienste dürfen nur von der Gesamtzahl der autorisierten Benutzer gleichzeitig genutzt werden; (v) die Iron-Software und -Dienste dürfen nur auf so vielen Prozessoren installiert, aufgerufen und genutzt werden, wie es autorisierte Benutzer gibt; (vi) wenn das Unternehmen Netzwerkgeräte verwendet, darf das Unternehmen niemals mehr als die maximale Anzahl autorisierter Benutzer gleichzeitig die Iron-Software oder -Dienste nutzen lassen; und (vii) das Unternehmen darf die Iron-Software oder -Dienste weder ganz noch teilweise modifizieren, disassemblieren, dekodieren oder dekompilieren.
  3. Unabhängig von der Anzahl der autorisierten Benutzer oder Verwendungen darf das Unternehmen eine (1) Kopie der Iron Software als Archivierungs- oder Sicherungskopie anfertigen, die den Urheberrechtsvermerk von Iron und andere Eigentumskennzeichnungen tragen muss. Das Unternehmen darf keine weiteren Kopien der Iron Software für irgendeinen Zweck anfertigen.
  4. Das Unternehmen muss Iron vor der Verwendung, Verbreitung oder Veröffentlichung jegliche Werbung, Verkaufsförderung oder Öffentlichkeitsarbeit, die sich auf Iron bezieht oder die Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken von Iron ("Iron-Marken") verwendet, zur Genehmigung vorlegen. Iron ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Berichtigung oder Löschung von unrichtigen oder irreführenden Angaben zu Iron oder den Iron-Marken in jeglicher Werbung, Verkaufsförderung oder Öffentlichkeitsarbeit zu verlangen. Iron darf den Namen und die Marke des Unternehmens ("Unternehmensmarken") verwenden, um das Unternehmen als Lizenznehmer von Iron aufzuführen oder hervorzuheben. Die Nutzung jeder Marke und der damit verbundene Goodwill kommen dem Inhaber der Marke zugute.

Vertraulichkeit

  1. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" nicht-öffentliche Informationen und Daten, die eine der beiden Parteien ("empfangende Partei") von der anderen Partei ("offenlegende Partei") erhält.
  2. Ungeachtet des Vorgenannten gelten Informationen und Daten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese Informationen oder Daten: (i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; (ii) der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder der allgemeinen Öffentlichkeit (außer durch Handlung der empfangenden Partei) nach der Offenlegung bekannt werden; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung offengelegt werden; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder (v) von der offenlegenden Partei schriftlich zur Offenlegung durch die empfangende Partei genehmigt werden.
  3. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn die empfangende Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist (z. B. durch eine Vorladung), vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorher schriftlich über eine solche geforderte Offenlegung (es sei denn, die Benachrichtigung der offenlegenden Partei ist gesetzlich verboten) und arbeitet mit der offenlegenden Partei zusammen, um die geforderte Offenlegung einzuschränken oder die Anforderung zu widerrufen (z. B. wenn ein Gericht eine Vorladung für die vertraulichen Informationen widerruft).
  4. Der Empfänger dieser Vereinbarung ist verpflichtet, die vom Offenlegenden erhaltenen vertraulichen Informationen nicht an Dritte, Unternehmen, Einzelpersonen oder sonstige Organisationen weiterzugeben. Iron darf die vertraulichen Informationen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Iron-Software und der Erbringung der hierunter vereinbarten Dienstleistungen an seine Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer weitergeben. Der Empfänger wendet bei der Behandlung der vertraulichen Informationen dieselbe Sorgfalt an wie bei seinen eigenen vertraulichen und geschützten Informationen, mindestens jedoch die übliche Sorgfalt.

Laufzeit und Kündigung

  1. Für jeden Artikel der Iron Software und jede Dienstleistung wird die anfängliche Laufzeit in der Bestellung angegeben und kann um weitere Zeiträume verlängert werden, die als Verlängerungsbedingungen in der Bestellung angegeben sind. Wenn in der Bestellung keine Erstlaufzeit angegeben ist, beträgt die Erstlaufzeit ein Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. Wenn im Auftrag keine Verlängerungsfrist angegeben ist, beträgt jede Verlängerungsfrist ein Jahr, beginnend mit dem Ablauf der vorangegangenen Frist, jedoch nur, wenn Iron die Zahlung für die Verlängerung mindestens dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag der entsprechenden Verlängerungsfrist erhält.
  2. Dieser Vertrag kann von jeder Partei wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung durch die andere Partei gekündigt werden, sofern die kündigende Partei dies dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Vertragsverletzung mitteilt und die verletzende Partei die Vertragsverletzung nicht innerhalb dieser dreißigtägigen Frist behebt. Im Falle einer solchen Kündigung zahlt das Unternehmen Iron die gesamte von Iron gelieferte Software, alle von Iron erbrachten Dienstleistungen und alle bis zum Kündigungsdatum begonnenen Arbeiten.
  3. Das Unternehmen kann eine monatliche Iron Suite-Lizenz mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor Beginn des nächsten Monats der Abonnementlaufzeit schriftlich kündigen. Nach Eingang einer Kündigungsmitteilung des Unternehmens bei Iron endet das Abonnement der monatlichen Iron Suite-Lizenz entweder, wenn die gemäß der Bestellung maximal zulässigen API-Aufrufe getätigt wurden, oder zum Ende des Monats, in dem die Kündigung wirksam wurde.
  4. Dieser Vertrag gilt automatisch als gekündigt, wenn das Unternehmen seine Verpflichtungen aus den Abschnitten 3 (Iron Software und Dienstleistungen), 4 (Finanzen), 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) wesentlich verletzt.
  5. Bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat das Unternehmen Iron Software, zugehörige Materialien und alle Kopien davon unverzüglich zurückzugeben oder, mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Iron, alle diese Materialien zu vernichten und die Vernichtung schriftlich zu bescheinigen.
  6. Die Abschnitte 4 - 7 (Finanzen), 5 (Geistiges Eigentum), 6 (Vertraulichkeit), 7 (Laufzeit und Kündigung) und 8 - 11 (Zusicherungen und Gewährleistungen, Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, Freistellung und Allgemeine Bestimmungen) dieses Vertrags bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags in Kraft.
  7. Das Unternehmen erkennt an, dass Iron viel Zeit, Mühe und Geld in die Entwicklung der Iron Software und der Dienstleistungen investiert hat und dass das unbefugte Kopieren, die Nutzung, die Übertragung oder die Offenlegung der Iron Software oder der Dienstleistungen oder ihrer Inhalte durch das Unternehmen Iron einen erheblichen, nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann. Ebenso hat jede Partei erhebliche Mengen an Zeit, Mühe und Geld aufgewendet, um ihre jeweiligen vertraulichen Informationen zu entwickeln und zu schützen. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die einer Partei zur Verfügung stehen, kann jede Partei bei einem Schiedsrichter (gemäß den Schiedsbestimmungen dieser Vereinbarung) eine einstweilige und dauerhafte Unterlassungsverfügung beantragen, um eine Verletzung der Verpflichtungen der anderen Partei gemäß den Abschnitten 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) dieser Vereinbarung zu beheben.

Zusicherungen und Garantien

Die Parteien sichern sich hiermit gegenseitig zu, dass sie ordnungsgemäß befugt und bevollmächtigt sind, diese Vereinbarung abzuschließen, und dass diese Vereinbarung eine gültige und verbindliche, durchsetzbare Vereinbarung darstellt. Das Unternehmen erklärt, sichert zu und gewährleistet, dass diese Vereinbarung nicht im Widerspruch zu einer Vereinbarung oder Verpflichtung steht, die das Unternehmen oder sein Eigentum oder Vermögen bindet.

Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

  1. DIE Iron Software UND DIENSTLEISTUNGEN WERDEN "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" MIT ALLEN FEHLERN BEREITGESTELLT. IRON HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER KOSTEN, IRGENDEINER ART ODER BESCHREIBUNG, DIE DURCH DAS UNTERNEHMEN ODER IRGENDEINE ANDERE PERSON ODER EINHEIT AUS EINEM BELIEBIGEN GRUND ENTSTANDEN SIND.
  2. DIE IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN GARANTIEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
  3. WEDER IRON NOCH SEINE PARTNER, NOCH IRGENDWELCHE IHRER JEWEILIGEN DRITTANBIETER-LIZENZGEBER GEWÄHREN EXPLIZITE ODER IMPLIZITE GARANTIEN FÜR DIE ERGEBNISSE DER NUTZUNG VON Iron SOFTWARE ODER DIENSTEN ODER DASS DIE Iron SOFTWARE ODER DIENSTE FEHLERFREI SIND.
  4. WEDER IRON NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NOCH EINER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER HAFTEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, STRAFENDE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR JEGLICHE HAFTUNG GEGENÜBER EINER PERSON, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTUNG HINGEWIESEN WURDE.
  5. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN DEN GRÖSSEREN BETRAG VON (I) DEN BETRÄGEN, DIE IRON IN DEN LETZTEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DER GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHES VON DER FIRMA ERHALTEN HAT, UND (II) $100, WAS DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DER FIRMA GEGENÜBER IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG DARSTELLT.
  6. Alle hierin enthaltenen Haftungsausschlüsse gelten nicht für Verbindlichkeiten, auf die nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten (einschließlich der Gesetze der US-Bundesstaaten und des Bundes) oder eines anderen Landes oder einer anderen Gerichtsbarkeit nicht verzichtet werden kann.

Entschädigung

  1. Sollte ein Teil der Iron Software Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung werden oder nach Ansicht von Iron wahrscheinlich werden, kann Iron als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Unternehmens beschließen, (1) für das Unternehmen auf dessen Kosten das Recht zur Nutzung dieses Teils zu erlangen, oder (2) die Iron Software zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie keine Rechtsverletzung mehr darstellt, oder (3) den rechtsverletzenden Teil zu entfernen und dem Unternehmen eine anteilige Gutschrift zu gewähren, die den Anteil der vom Unternehmen gezahlten Gesamtgebühren widerspiegelt, der auf diesen Teil der Iron Software entfällt. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung von Iron in Bezug auf die Behauptung oder den Anspruch der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten fest.
  2. Das Unternehmen verpflichtet sich, Iron auf eigene Kosten gegen jegliche Ansprüche zu verteidigen, schadlos zu halten und von allen Ansprüchen freizustellen, die behaupten, dass die Unternehmenssoftware, die Daten oder die Materialien des Unternehmens Urheberrechte, Patente oder sonstige Rechte verletzen. Das Unternehmen trägt alle Schadensersatzansprüche und Kosten, die ein Gericht im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen zuspricht. Verbreitet, veröffentlicht oder gestattet das Unternehmen die Nutzung der von Iron bereitgestellten oder vom Unternehmen modifizierten Software oder Dienstleistungen von Iron entgegen dieser Vereinbarung, so verpflichtet sich das Unternehmen, Iron von jeglichen daraus entstehenden Verlusten, Schäden oder Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und von allen daraus entstehenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Freistellungsanspruch setzt voraus, dass Iron: (i) das Unternehmen unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (ii) dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs überträgt; und (iii) dem Unternehmen alle notwendigen Informationen, Unterstützung und Befugnisse zur Verteidigung gewährt. Das Unternehmen wird den Anspruch unverzüglich auf eigene Kosten und mit Unterstützung seines Rechtsbeistands verteidigen oder beilegen. Das Unternehmen ist jedoch nicht berechtigt, im Namen von Iron ein Haftungsgeständnis abzugeben oder Iron Schuld, Verantwortung, Kosten oder Gebühren aufzuerlegen.

Öffentlichkeitsarbeit

Keine der beiden Parteien wird den Namen der anderen Partei in öffentlichen Aktivitäten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen verwenden, außer dass das Unternehmen zustimmt, dass Iron den Namen und das Logo des Unternehmens auf seiner Website, in Kundenlisten oder Anrufen mit seinen Investoren als Teil von Irons Marketingbemühungen verwenden darf (einschließlich Referenzanrufe und Geschichten, Pressetestimonien, Standortbesuche).

Allgemeine Bestimmungen

  1. Gesamte Vereinbarung. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass dieser Vertrag (einschließlich jeder Bestellung) das vollständige und ausschließliche Verständnis und die Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Iron Software und die Dienstleistungen verkörpert und alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen oder Lizenzen, ob mündlich oder schriftlich, sowie jede andere Kommunikation zwischen den Parteien ersetzt.
  2. Änderungen an dieser Vereinbarung. Dieser Vertrag darf nur durch ein schriftliches, von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument geändert oder ergänzt werden. Die auf der Website von Iron veröffentlichte Version dieses Vertrags ist die aktuelle Fassung der Bedingungen, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann. Für jeden vom Unternehmen erteilten Auftrag gilt die aktuelle Version dieses Vertrags, es sei denn, die Parteien haben eine gedruckte oder digitale Version dieser Bedingungen unabhängig von den webbasierten Bedingungen unterzeichnet; in diesem Fall gilt die unterzeichnete Version der Bedingungen.
  3. Exportkontrolle. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller Exportkontrollgesetze und -bestimmungen der Vereinigten Staaten und aller anderen Länder und Rechtsordnungen. Das Unternehmen wird weder Teile der Iron-Software noch deren direkte Produkte aus den Vereinigten Staaten ausführen oder deren Ausfuhr oder Wiederausfuhr gestatten: (a) in Länder, gegen die ein Embargo verhängt wurde oder die Terrorismus unterstützen; (b) an Personen, die auf der Liste der Sanktionslisten des US-Handelsministeriums oder der Liste der speziell benannten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums (oder einer Nachfolgeliste) geführt werden; (c) in Länder, in die eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr beschränkt oder verboten ist oder für die die US-Regierung oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung oder sonstige behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass diese zuvor eingeholt wurde; oder (d) auf sonstige Weise gegen Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Gesetze oder Bestimmungen von US-amerikanischen oder ausländischen Behörden verstoßen. Das Unternehmen stimmt den vorstehenden Bedingungen zu und versichert, dass es sich nicht in einem solchen verbotenen Land befindet, nicht unter dessen Kontrolle steht und weder Staatsangehöriger noch Einwohner eines solchen Landes ist und auch nicht auf einer solchen Liste verbotener Parteien geführt wird. Die Iron-Software darf ferner nicht für terroristische Aktivitäten oder für die Entwicklung oder Konstruktion von Nuklear-, Chemie- oder Biowaffen oder Raketentechnologie ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung verwendet werden.
  4. Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming und dem Bundesrecht der Vereinigten Staaten von Amerika unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden durch einen Schiedsrichter in einem verbindlichen Schiedsverfahren entschieden, das von der American Arbitration Association (adr.org) durchgeführt wird, sofern alle Parteien ihren Sitz in den Vereinigten Staaten haben; andernfalls wird das Schiedsverfahren vom International Centre for Dispute Resolution (icdr.org) durchgeführt. Der Schiedsrichter entscheidet über die Zulässigkeit des Schiedsverfahrens und ist befugt, durch Erlass eines ersten Schiedsspruchs einstweiligen Rechtsschutz, vorläufige Maßnahmen und Unterlassungsansprüche zu erlassen. Alle Anhörungen finden per Audio- oder Videokonferenz statt. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Die Schiedssprüche sind für die Parteien verbindlich und können vor allen zuständigen Gerichten und Schiedsgerichten geltend gemacht und vollstreckt werden.
  5. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
  6. Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Vertragsverletzung oder auf die Erfüllung einer Bedingung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Das Versäumnis einer Partei, auf die strikte Einhaltung einer Bedingung dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf ihr Recht, später auf die Einhaltung dieser Bedingung zu bestehen.
  7. Überschriften. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Sie dürfen nicht verwendet werden, um die Bedingungen der Abschnitte, die sie einleiten, zu ändern oder auszulegen.
  8. Hinweis. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung gemacht werden müssen, sind per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier an die zu benachrichtigende Partei an die in der Bestellung angegebene Adresse oder an eine andere oder neue Adresse zu senden, für die eine Mitteilung gemacht wurde. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens werden zwanzig Kalendertage nach ihrer Absendung wirksam.
  9. Rechtsnachfolger und Abtretungen. Diese Vereinbarung kann von keiner der Parteien ohne die schriftliche Genehmigung der anderen Partei übertragen werden und ist für die zulässigen Nachfolger jeder Partei dieser Vereinbarung bindend. Jede Partei kann jedoch mindestens alle ihre Rechte aus dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger infolge einer Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung abtreten, wobei die Abtretung nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung durch die nicht abtretende Partei wirksam wird.
  10. Unabhängiger Auftragnehmer. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Unternehmers. Dieser Vertrag begründet weder eine tatsächliche noch eine scheinbare Vertretung, Partnerschaft oder ein Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Parteien.
  11. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen einer Partei haftet keine Partei für Ausfälle oder Verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
  12. Unternehmensdokumente. Die Bestimmungen und Bedingungen jeglicher Dokumente, die vom Unternehmen in Verbindung mit diesem Vertrag herausgegeben werden, haben keine Wirkung und erweitern, beeinflussen oder ändern die in diesem Vertrag (einschließlich jeglicher Bestellung) festgelegten Bedingungen und Konditionen in keiner Weise, es sei denn, sie werden von Iron ausdrücklich schriftlich akzeptiert.