Lizenzvereinbarung

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Letzte Aktualisierung: 23. Juli 2025

Bedingungen und Konditionen

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) wird zwischen Iron Software ("Iron") und der Person oder Organisation, die die Iron Software lizenziert ("Unternehmen"), geschlossen und regelt zusammen mit allen darin genannten Dokumenten, einschließlich Bestellungen, Nachträgen oder Anlagen (zusammen die "Vereinbarung"), die Nutzung der an das Unternehmen lizenzierten Iron Software.

1. Überblick

  1. Iron ist Eigentümer und Lizenzgeber mehrerer Softwarebibliotheken und -pakete, wie auf der Website und in den Marketingmaterialien von Iron beschrieben (die "Iron-Software"). Die Iron-Software besteht aus mehreren Produkten (jeweils ein "Produkt"), die einzeln oder als Produktpaket (die "IronSuite") lizenziert werden können und in einer Bestellung detaillierter beschrieben sind. Produkte und die IronSuite werden im Folgenden als Iron-Software bezeichnet. Iron bietet dem Unternehmen eine oder mehrere Optionen zur Nutzung der Iron-Software gemäß der Dokumentation von Iron an, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen. Iron kann außerdem Supportleistungen ("Support und Updates") und andere Dienstleistungen, einschließlich Beratungsleistungen zur Nutzung der Iron-Software durch das Unternehmen, anbieten (zusammen mit Support und Updates die "Dienstleistungen"). Support und Updates, die Iron nach eigenem Ermessen ändern kann, gelten nicht für vom Unternehmen entwickelte Drittanbieter-Endbenutzersoftware.
  2. Iron stellt dem Unternehmen die Iron Software und die Dienstleistungen direkt oder über einen Dritten (z. B. einen autorisierten Wiederverkäufer) unter Verwendung eines schriftlichen Online- oder Offline-Bestellverfahrens (jeweils eine "Bestellung") zur Verfügung.
  3. Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags wird Iron dem Unternehmen die Iron Software oder die in jedem Auftrag beschriebenen Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

2. Iron Software und Dienstleistungen

  1. Während der Laufzeit dieses Vertrags gewährt Iron dem Unternehmen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche und begrenzte Lizenz zur Nutzung jeder Iron Software, die auf einer Bestellung des Unternehmens aufgeführt ist, für den internen Gebrauch des Unternehmens (und nicht für den Weiterverkauf in materiell unveränderter Form), vorbehaltlich der Bedingungen, Verpflichtungen und Einschränkungen, die in der Bestellung und in diesem Vertrag dargelegt sind ("Iron Software-Lizenz"), und das Unternehmen akzeptiert diese.
  2. Jede Iron Software-Lizenz und jede Dienstleistung unterliegt den in der jeweiligen Bestellung ("Metrics") angegebenen Berechtigungen, Einschränkungen und Verantwortlichkeiten, die angeben können, ob es dem Unternehmen gestattet ist,:
    1. die Iron Software nur für eine begrenzte Testphase, für einen bestimmten Zeitraum oder für immer zu nutzen;
    2. die Iron Software zu evaluieren oder sie in einer Produktionsumgebung zu verwenden;
    3. sie können die Iron Software kostenlos oder gegen eine bestimmte Gebühr nutzen;
    4. den Zugriff auf die Iron Software einer unbegrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern oder einer begrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern erlauben;
    5. sie können die Iron Software auf einem Computer ("Maschine") oder auf mehreren Maschinen installieren und verwenden;
    6. eine einzelne Kopie oder mehrere Kopien der Iron Software ("Kopien") verwenden;
    7. die Iron Software ausschließlich für interne Entwicklungszwecke zu verwenden ("Internal Use");
    8. die Iron Software mit der eigenen Software des Unternehmens ("Unternehmenssoftware") zu kombinieren;
    9. an einen oder mehrere Kunden des Unternehmens (jeweils ein "Kunde") zu verteilen;
    10. die Iron Software in den Systemen des Unternehmens oder des Kunden installieren und verwenden ("Installiert"), die Iron Software vom Unternehmen auf einer Website, die sich im Besitz des Unternehmens befindet oder von diesem kontrolliert wird, als Software as a Service ("SaaS") zur Verfügung stellen oder die Iron Software in isolierten, vom Netzwerk getrennten oder nicht vernetzten Umgebungen für klassifizierte oder hochsichere Anwendungsfälle installieren und verwenden ("Abgeschottet");
    11. die Iron Software an einer oder mehreren physischen Adressen (jeweils ein "Standort") verwenden;
    12. support und Updates für einen begrenzten Zeitraum oder gar nicht erhalten; oder
    13. neue Versionen der Iron Software zu erhalten, die von der Firma der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden ("Neue Versionen"), solange der Support und die Updates aktuell und aktiv sind, oder neue Versionen nur zu erhalten, wenn die Firma zusätzliche Gebühren bezahlt.
  3. Derzeit bietet Iron Software-Lizenzen in der folgenden Kombination von Metriken an (jeder Lizenztyp schließt ausdrücklich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte aus):
    1. Kostenlose Testlizenz. Gewährt die Nutzung der Iron Software ausschließlich für private, nicht produktive Evaluierungszwecke ("Testlizenz"). Die Iron Software darf nicht in einem Produktions-, Installations-, SaaS- oder Intranet-Projekt verwendet werden.
    2. Teamlizenzen. Die folgenden Lizenzen (jeweils eine "Teamlizenz") können produktbezogen oder für die gesamte IronSuite gemäß der Bestellung lizenziert werden. Teamlizenzen sind unbefristet gültig, sofern das Unternehmen die Vereinbarung einhält. Support und Updates sind in Teamlizenzen nicht enthalten; das Unternehmen kann Support und Updates jedoch für 1, 3 oder 5 Jahre abonnieren. Die jeweils gültigen Preise für Support und Updates sind in der Bestellung aufgeführt.
      1. Lite-Lizenz. Diese Lizenz berechtigt einen einzelnen Entwickler innerhalb einer Organisation an einem einzelnen Standort zur Nutzung eines bestimmten Iron-Softwareprodukts. Die Iron-Software darf in einer Web-, Intranet- oder Desktop-Anwendung eingesetzt werden. Die Weitergabe der Iron-Software an Dritte sowie die Nutzung in SaaS-Projekten sind mit dieser Lizenz nicht gestattet. "Entwickler" bezeichnet entweder einen Softwareentwickler oder eine virtuelle Maschine mit einer Entwicklerlizenz.
      2. Plus-Lizenz. Gewährt einer festgelegten Anzahl von Entwicklern (maximal 3) innerhalb einer Organisation an bis zu 3 Standorten die Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron-Softwareprodukts oder (ii) der IronSuite. Die Iron-Software darf in maximal 3 Web-, Intranet- oder Desktop-Anwendungen eingesetzt werden.
      3. Professionelle Lizenz. Diese Lizenz berechtigt eine festgelegte Anzahl von Entwicklern (maximal 10) innerhalb einer Organisation an bis zu 10 Standorten zur Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron-Softwareprodukts oder (ii) der IronSuite. Die Iron-Software darf in maximal 10 Web-, Intranet- oder Desktop-Anwendungen eingesetzt werden.
      4. Unbegrenzte Lizenz. Gewährt die Nutzung der IronSuite durch eine bestimmte Anzahl von Entwicklern, Standorten und Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen gemäß Bestellung. Die Nutzung der Iron-Software in einer abgeschotteten Umgebung ist nur mit einer unbegrenzten Lizenz zulässig, sofern der Kunde das Air-Gapped-Add-on im Rahmen einer Bestellung erworben hat.
      5. Alle Teamlizenzen sind nicht übertragbar und die Weitergabe von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist untersagt. Teamlizenzen schließen ausdrücklich alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, wie alle anderen Lizenztypen auch. Insbesondere sind die OEM-Weiterverbreitung oder die SDK-Weiterverbreitung (wie unten definiert) sowie die Nutzung der Iron-Software als SaaS ohne den zusätzlichen Erwerb einer lizenzgebührenfreien Vertriebsabdeckung (wie unten definiert) ausgeschlossen. Diese ist ausschließlich für die in einer Bestellung aufgeführten Iron-Softwarelizenzen verfügbar.
    3. Einzelprodukt-Unternehmenslizenz (eingeschränkt). Diese Unternehmenslizenz beinhaltet die OEM-Weiterverbreitung für eine bestimmte Anzahl von Entwicklern innerhalb einer Organisation an einer bestimmten Anzahl von Standorten zur Bereitstellung eines einzelnen Iron-Produkts in einer bestimmten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen (die "Einzelprodukt-Unternehmenslizenz (eingeschränkt)"), wie in einer Bestellung festgelegt. Support und Updates sind nicht in der Einzelprodukt-Unternehmenslizenz (eingeschränkt) enthalten, können aber im Rahmen einer Bestellung für 1, 3 oder 5 Jahre abonniert werden.
    4. Unbegrenzte Unternehmenslizenzen. Diese Unternehmenslizenzen beinhalten eine lizenzgebührenfreie Weiterverbreitungsabdeckung (entweder OEM-Weiterverbreitung oder SDK-Weiterverbreitung, wie in einer Bestellung festgelegt) und können entweder (i) für ein bestimmtes Iron-Softwareprodukt (die "Einzelprodukt-Unternehmenslizenz") oder (ii) für die IronSuite (die "IronSuite-Unternehmenslizenz") gelten. Sowohl die Einzelprodukt-Unternehmenslizenz als auch die IronSuite-Unternehmenslizenz sind unbefristet gültig, sofern das Unternehmen die Lizenzvereinbarung einhält. Die Einzelprodukt-Unternehmenslizenz und die IronSuite-Unternehmenslizenz erlauben einer unbegrenzten Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, ein einzelnes Iron-Produkt bzw. die IronSuite in einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen. Support und Updates sind weder in der Einzelprodukt-Unternehmenslizenz noch in der IronSuite-Unternehmenslizenz enthalten, können aber im Rahmen einer Bestellung für 1, 3 oder 5 Jahre abonniert werden.
    5. IronSuite Monatslizenz. Diese Lizenz beinhaltet die OEM-Weiterverbreitung. Die IronSuite Monatslizenz berechtigt eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern innerhalb einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten zur Nutzung von IronSuite im Abonnement, um IronSuite in einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen ("IronSuite Monatslizenz"). Die IronSuite Monatslizenz umfasst eine in der Bestellung festgelegte Anzahl von API-Anfragen (Aufrufen) pro Monat. Jeder API-Aufruf, der die festgelegte Anzahl überschreitet, wird gemäß der Bestellung zusätzlich berechnet und ist im Folgemonat fällig. IronSuite Monatslizenzen sind nicht übertragbar. Die Weitergabe von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist untersagt. Support und Updates sind während der Laufzeit des Abonnements in der IronSuite Monatslizenz enthalten.
    6. Lizenzfreie Weitervertriebsoptionen. Diese Add-Ons, die im Rahmen einer Bestellung für bestimmte Iron Software-Lizenzen erworben werden können, gewähren einem Unternehmen das Recht, die Iron Software (ohne Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren) als Teil einer Reihe von verschiedenen kommerziellen Endbenutzer-Softwarepaketen an seine Kunden zu vertreiben (zusammen "lizenzfreie Weitervertriebsabdeckung"):
      1. OEM-Redistribution. Diese lizenzfreie Redistribution Coverage-Erweiterung ("OEM Redistribution") gewährt dem Unternehmen das Recht, die Iron Software in Endbenutzer-Software, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Intranets mit mehreren Standorten oder SaaS-Software-Services für seine Kunden einzusetzen. Die OEM-Redistribution erlaubt nicht die Erstellung offener APIs zur Integration in die Endbenutzersoftware eines Kunden, wie z. B. eine Entwicklungsbibliothek oder ein Automatisierungsdienst mit einer API oder einem SDK. Der OEM-Vertrieb umfasst keine SDK-Vertriebsrechte.
      2. SDK-Redistribution. Dieses lizenzfreie Redistribution Coverage Add-on ("SDK-Redistribution") gewährt zusätzlich zu den OEM-Redistributionsrechten das Recht, eine Reihe von Entwicklungstools ("SDK") zu installieren und zu verwenden, die es einem Entwickler ermöglichen, offene APIs (unter Verwendung von kompiliertem Code, der über das SDK generiert wird) zu erstellen, um die Iron Software in die Endbenutzersoftware des Unternehmens, in öffentlich zugängliche Websites und Anwendungen, Extranets, Intranets mit mehreren Standorten oder SaaS-Softwaredienste für seine Kunden zu integrieren. Das SDK darf nicht in den Softwarebibliotheken der Wettbewerber von Iron verwendet werden. "API-Bereitstellung durch Dritte" bedeutet jede Verteilung von Endbenutzer-Software, öffentlich zugänglichen Websites und Anwendungen, Extranets, Multisite-Intranets oder SaaS-Softwarediensten, die unter Verwendung des SDK durch das Unternehmen an seine Kunden erstellt wurden, entweder direkt oder über Vertriebskanäle. Jede natürliche oder juristische Person, die eine solche Endbenutzersoftware, öffentlich zugängliche Websites und Anwendungen, Extranets, Intranets mit mehreren Standorten oder SaaS-Softwaredienste, die mit dem SDK erstellt wurden, erhält, zählt als eine (1) API-Bereitstellung durch einen Dritten.
    7. Option für abgeschottete Umgebungen mit unbegrenzten Lizenzen. Das Add-on "Abgeschottete Umgebungen" berechtigt das Unternehmen zur Installation und Nutzung der Iron-Software in einer abgeschotteten Umgebung. Eine lizenzgebührenfreie Weiterverbreitungslizenz muss separat erworben werden, wenn das Unternehmen die Iron-Software wie in Abschnitt VI beschrieben in einer abgeschotteten Umgebung vertreiben möchte.
  4. Unabhängig von der Art der Iron Software-Lizenz vereinbaren Iron und das Unternehmen ausdrücklich, dass das Unternehmen nicht direkt mit der Funktionalität der aktuellen Iron Software oder des Dienstes konkurrieren wird.
  5. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Iron, wie in einer Bestellung oder in diesem Vertrag angegeben, weiterzugeben, neu zu veröffentlichen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.
  6. Das Unternehmen überwacht seine eigene Nutzung der Iron-Software und meldet jede Überschreitung der festgelegten Metriken und des vereinbarten Volumens. Die Iron-Software kann die Nutzung überwachen, um die Einhaltung der Metriken, des Volumens und der Vereinbarung durch die Iron-Server zu überprüfen. Ungeachtet dessen greift Iron zu keinem Zeitpunkt auf Unternehmens- oder Endnutzerdaten zu. Sollte das Unternehmen Iron (nach entsprechender Benachrichtigung) für eine Nutzung der Iron-Software, die die in einer entsprechenden Bestellung festgelegten Metriken überschreitet, nicht bezahlen, behält sich Iron das Recht vor, die betreffenden Produkte bis zum Zahlungseingang zu sperren oder zu deaktivieren. Die Zahlung erfolgt zu den jeweils gültigen Preisen von Iron.

3. Daten und Inhalte

  1. Das Unternehmen behält alle Rechte an den vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten des Unternehmens. Iron behält sich alle Rechte an den von Iron bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten vor, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten von Iron.
  2. Iron kann Informationen über das Unternehmen und seine Kunden sammeln, speichern, verwenden, zusammenfassen und weitergeben, einschließlich Informationen darüber, wie das Unternehmen und seine Kunden die Iron Software und jegliche Dienste nutzen. Einzelheiten darüber, wie Iron derzeit die Daten des Unternehmens verarbeitet, sind in der Datenschutzerklärung von Iron aufgeführt, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann, um die aktuellen Praktiken von Iron widerzuspiegeln und um auf die sich entwickelnden Gesetze und Vorschriften in der ganzen Welt zu reagieren.

4. Finanzen

  1. Die Zahlung des Unternehmens erfolgt gemäß den Angaben in der jeweiligen Bestellung. Sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist, ist die vollständige Zahlung spätestens bei Lieferung der Iron-Software oder -Dienstleistungen fällig. Sämtliche Gebühren und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Iron behält sich das Recht vor, die Gebühren für IronSuite-Monatslizenzen sowie Support und Updates zu erhöhen und wird das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Erhöhung darüber informieren.
  2. Alle hier genannten Preise verstehen sich zuzüglich aller Steuern. Das Unternehmen ist für alle bundes-, landes- oder ortsüblichen Verkaufs-, Nutzungs-, kanadischen Waren- und Dienstleistungs-, Vermögens-, Mehrwertsteuer- oder ähnlichen Steuern verantwortlich, die auf Transaktionen erhoben werden oder erhoben werden könnten. Zusätzlich zu all seinen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann Iron bei nicht fristgerechter Zahlung die Erbringung einzelner oder aller Dienstleistungen aussetzen oder beenden und die Iron Software-Lizenz für die gesamte Iron Software aussetzen oder beenden.
  3. Für alle Beträge, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden, fallen Verzugsgebühren in Höhe von einem Prozent (1,0 %) pro Monat des überfälligen Betrags an. Darüber hinaus hat Iron das Recht, alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Auslagen, die Iron in einem gerichtlichen oder sonstigen Verfahren zur Eintreibung unbezahlter fälliger Beträge entstanden sind, einzufordern. Die Nichtzahlung wiederkehrender monatlicher Abonnementgebühren für mehr als dreißig (30) Tage nach dem Fälligkeitsdatum führt zur Aussetzung oder Beendigung der Iron Software und Dienstleistungen.

5. Geistiges Eigentum

  1. Die Iron Software und die Ergebnisse jeglicher Dienstleistungen sind alleiniges Eigentum von Iron und sind unter anderem durch das Urheberrecht, das Markenrecht und das Gesetz über Geschäftsgeheimnisse geschützt. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Iron Software und den Diensten liegen bei Iron und verbleiben bei Iron. Das Unternehmen erhält nur die eingeschränkten und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte, die ausdrücklich in der Bestellung und in diesem Vertrag angegeben sind. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen oder Kopien davon an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen oder einem Dritten die Nutzung der Iron Software oder der Dienstleistungen zu gestatten, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet. Jeder nicht genehmigte Verkauf, jede Unterlizenzierung, Abtretung, Verpfändung, sonstige Übertragung oder unzulässige Nutzung der Iron Software oder Dienstleistungen ist nichtig und stellt eine Verletzung der Rechte von Iron an der Iron Software und den Dienstleistungen dar.
  2. Das Unternehmen erkennt an, dass ohne die schriftliche Genehmigung von Iron in einem Auftrag: (i) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht für den Wiederverkauf, die Veröffentlichung, die Übertragung, die Weitergabe, die Lizenzierung oder Unterlizenzierung oder die Weiterverteilung an Dritte vervielfältigen darf; (ii) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht für die Weiterverteilung an Dritte vervielfältigen wird; (iii) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht in einer Weise vervielfältigen oder anderweitig veräußern wird, die gegen das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten (Title 17, U.S. Code) verletzen; (iv) die Iron Software und die Dienste dürfen nur von der Gesamtzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisierten Benutzer verwendet werden; (v) die Iron Software und die Dienste dürfen nur auf so vielen Prozessoren installiert, aufgerufen und verwendet werden, wie es autorisierte Benutzer gibt; (vi) wenn das Unternehmen vernetzte Geräte verwendet, wird das Unternehmen niemals mehr als die maximale Anzahl autorisierter Benutzer erlauben, die Iron Software oder die Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwenden; und (vii) das Unternehmen darf die Iron Software oder die Dienste weder ganz noch teilweise modifizieren, disassemblieren, dekodieren oder dekompilieren.
  3. Unabhängig von der Anzahl der autorisierten Benutzer oder Verwendungen darf das Unternehmen eine (1) Kopie der Iron Software als Archivierungs- oder Sicherungskopie anfertigen, die den Urheberrechtsvermerk von Iron und andere Eigentumskennzeichnungen tragen muss. Das Unternehmen darf keine weiteren Kopien der Iron Software für irgendeinen Zweck anfertigen.
  4. Das Unternehmen muss Iron vor der Verwendung, Verteilung oder Offenlegung jegliche Werbung, Verkaufsförderung oder Bekanntmachung, die sich auf Iron bezieht oder die Handelsnamen, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken von Iron ("Iron-Marken") verwendet, zur Genehmigung vorlegen. Iron hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Korrektur oder Löschung von unrichtigem oder irreführendem Material in Bezug auf Iron oder die Iron-Marken in jeglicher Werbung, Verkaufsförderung oder Öffentlichkeitsarbeit zu verlangen. Iron darf den Namen und die Marke des Unternehmens ("Unternehmensmarken") verwenden, um das Unternehmen als Lizenznehmer von Iron aufzuführen oder hervorzuheben. Die Verwendung jeder Marke und der dadurch entstehende Goodwill kommen dem Eigentümer der Marke zugute.

6. Vertraulichkeit

  1. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" nicht-öffentliche Informationen und Daten, die eine der beiden Parteien ("empfangende Partei") von der anderen Partei ("offenlegende Partei") erhält.
  2. Ungeachtet des Vorgenannten gelten Informationen und Daten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese Informationen oder Daten: (i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; (ii) der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder der allgemeinen Öffentlichkeit (außer durch Handlung der empfangenden Partei) nach der Offenlegung bekannt werden; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung offengelegt werden; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder (v) von der offenlegenden Partei schriftlich zur Offenlegung durch die empfangende Partei genehmigt werden.
  3. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn die empfangende Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist (z. B. durch eine Vorladung), vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorher schriftlich über eine solche geforderte Offenlegung (es sei denn, die Benachrichtigung der offenlegenden Partei ist gesetzlich verboten) und arbeitet mit der offenlegenden Partei zusammen, um die geforderte Offenlegung einzuschränken oder die Anforderung zu widerrufen (z. B. wenn ein Gericht eine Vorladung für die vertraulichen Informationen widerruft).
  4. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen, die er von der offenlegenden Partei erhalten hat, nicht an dritte Firmen, Unternehmen, Einzelpersonen oder andere Einrichtungen weitergeben. Zur Klarstellung: Iron kann die vertraulichen Informationen des Unternehmens gegenüber den Angestellten und unabhängigen Auftragnehmern von Iron in Verbindung mit der Bereitstellung der Iron Software und der Erbringung der hierunter fallenden Dienstleistungen offenlegen. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie für ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen anwendet, jedoch in keinem Fall weniger als den Standard der angemessenen Sorgfalt.

7. Laufzeit und Kündigung

  1. Für jeden Artikel der Iron Software und jede Dienstleistung wird die anfängliche Laufzeit in der Bestellung angegeben und kann um weitere Zeiträume verlängert werden, die als Verlängerungsbedingungen in der Bestellung angegeben sind. Wenn in der Bestellung keine Erstlaufzeit angegeben ist, beträgt die Erstlaufzeit ein Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. Wenn im Auftrag keine Verlängerungsfrist angegeben ist, beträgt jede Verlängerungsfrist ein Jahr, beginnend mit dem Ablauf der vorangegangenen Frist, jedoch nur, wenn Iron die Zahlung für die Verlängerung mindestens dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag der entsprechenden Verlängerungsfrist erhält.
  2. Diese Vereinbarung kann von jeder der beiden Parteien gekündigt werden, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß begangen hat, vorausgesetzt, dass die kündigende Partei dreißig (30) Tage im Voraus eine schriftliche Mitteilung macht, in der der Verstoß beschrieben wird, und dass die verletzende Partei den Verstoß nicht innerhalb der dreißigtägigen Kündigungsfrist behebt oder korrigiert. Im Falle einer solchen Kündigung zahlt das Unternehmen Iron für die gesamte bereitgestellte Iron Software und für alle von Iron erbrachten Dienstleistungen sowie für alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Arbeiten.
  3. Das Unternehmen kann eine IronSuite-Monatslizenz mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor Beginn des Folgemonats der Abonnementlaufzeit schriftlich kündigen. Nach Eingang der Kündigungsmitteilung beim Unternehmen endet das IronSuite-Monatslizenzabonnement entweder mit Erreichen der maximal zulässigen API-Aufrufe gemäß der Bestellung oder mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung wirksam wurde.
  4. Dieser Vertrag gilt automatisch als gekündigt, wenn das Unternehmen seine Verpflichtungen aus den Abschnitten 3 (Iron Software und Dienstleistungen), 4 (Finanzen), 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) wesentlich verletzt.
  5. Bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat das Unternehmen Iron Software, zugehörige Materialien und alle Kopien davon unverzüglich zurückzugeben oder, mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Iron, alle diese Materialien zu vernichten und die Vernichtung schriftlich zu bescheinigen.
  6. Die Abschnitte 4-7 (Finanzen), (Geistiges Eigentum), (Vertraulichkeit) und (Laufzeit und Kündigung) sowie 8-11 (Zusicherungen und Gewährleistungen), (Haftungsausschlüsse und -beschränkungen), (Freistellung) und (Allgemeine Bestimmungen) dieses Vertrags bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags in Kraft.
  7. Das Unternehmen erkennt an, dass Iron viel Zeit, Mühe und Geld in die Entwicklung der Iron Software und der Dienstleistungen investiert hat und dass das unbefugte Kopieren, die Nutzung, die Übertragung oder die Offenlegung der Iron Software oder der Dienstleistungen oder ihrer Inhalte durch das Unternehmen Iron einen erheblichen, nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann. Ebenso hat jede Partei erhebliche Mengen an Zeit, Mühe und Geld aufgewendet, um ihre jeweiligen vertraulichen Informationen zu entwickeln und zu schützen. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die einer Partei zur Verfügung stehen, kann jede Partei bei einem Schiedsrichter (gemäß den Schiedsbestimmungen dieser Vereinbarung) eine einstweilige und dauerhafte Unterlassungsverfügung beantragen, um eine Verletzung der Verpflichtungen der anderen Partei gemäß den Abschnitten 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) dieser Vereinbarung zu beheben.

8. Zusicherungen und Gewährleistungen

Die Parteien verpflichten sich hiermit, einander zu versichern und zu garantieren, dass sie befugt und ermächtigt sind, diese Vereinbarung einzugehen und dass diese Vereinbarung eine gültige und bindende, durchsetzbare Vereinbarung darstellt. Das Unternehmen erklärt, sichert zu und gewährleistet, dass diese Vereinbarung nicht im Widerspruch zu einer Vereinbarung oder Verpflichtung steht, die das Unternehmen oder sein Eigentum oder Vermögen bindet.

9. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

  1. DIE IRON SOFTWARE UND DIE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR" UND WIE VERFÜGBAR" BEREITGESTELLT. IRON ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN JEGLICHER ART ODER BESCHREIBUNG, DIE DEM UNTERNEHMEN ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON AUS IRGENDEINEM GRUND ENTSTEHEN ODER ENTSTEHEN.
  2. DIE IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN GARANTIEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
  3. WEDER IRON NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NOCH EINER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER ÜBERNEHMEN EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG VON IRON SOFTWARE ODER SERVICES ERZIELT WERDEN, ODER DAFÜR, DASS DIE IRON SOFTWARE ODER SERVICES FEHLERFREI SIND.
  4. IN KEINEM FALL HAFTEN IRON, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER IHRE JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR JEGLICHE HAFTUNG GEGENÜBER EINER PERSON, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTUNGEN HINGEWIESEN WURDE.
  5. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN DEN GRÖSSEREN BETRAG VON (I) DEN BETRÄGEN, DIE IRON IN DEN LETZTEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DER GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHES VOM UNTERNEHMEN ERHALTEN HAT, UND (II) 100 DOLLAR, WAS DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES UNTERNEHMENS GEGENÜBER IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IST.
  6. Alle hierin enthaltenen Haftungsausschlüsse gelten nicht für Verbindlichkeiten, auf die nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten (einschließlich der Gesetze der US-Bundesstaaten und des Bundes) oder eines anderen Landes oder einer anderen Gerichtsbarkeit nicht verzichtet werden kann.

10. Entschädigung

  1. Sollte ein Teil der Iron Software Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung werden oder nach Ansicht von Iron wahrscheinlich werden, kann Iron als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Unternehmens beschließen, (1) für das Unternehmen auf dessen Kosten das Recht zur Nutzung dieses Teils zu erlangen, oder (2) die Iron Software zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie keine Rechtsverletzung mehr darstellt, oder (3) den rechtsverletzenden Teil zu entfernen und dem Unternehmen eine anteilige Gutschrift zu gewähren, die den Anteil der vom Unternehmen gezahlten Gesamtgebühren widerspiegelt, der auf diesen Teil der Iron Software entfällt. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung von Iron in Bezug auf die Behauptung oder den Anspruch der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten fest.
  2. Das Unternehmen verpflichtet sich, Iron auf eigene Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn behauptet wird, dass die Software des Unternehmens, die Daten des Unternehmens oder die Materialien des Unternehmens ein Urheberrecht, ein Patent oder ein anderes Recht verletzen, und das Unternehmen wird alle Schäden und Kosten tragen, die von einem Gericht in Verbindung mit einer solchen Klage zugesprochen werden. Für den Fall, dass das Unternehmen die Iron Software oder die von Iron bereitgestellten oder vom Unternehmen geänderten Dienstleistungen unter Verstoß gegen diesen Vertrag weiterverteilt, neu veröffentlicht oder anderweitig deren Nutzung gestattet, muss das Unternehmen Iron für alle daraus entstehenden Verluste, Schäden oder Ansprüche entschädigen, verteidigen und schadlos halten. Jeder Entschädigungsanspruch setzt voraus, daß Iron: (i) das Unternehmen unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzt; (ii) dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs überläßt; und (iii) dem Unternehmen alle notwendigen Informationen, Unterstützung und Befugnisse zur Verteidigung zur Verfügung stellt. Das Unternehmen verteidigt oder regelt den Anspruch unverzüglich auf eigene Kosten und mit dem Rechtsbeistand des Unternehmens, wobei das Unternehmen jedoch nicht berechtigt ist, die Haftung im Namen von Iron anzuerkennen oder Iron irgendeine Schuld, Verantwortung, Kosten oder Gebühren zuzuweisen.

11. Öffentlichkeitsarbeit

Keine der Parteien wird den Namen der anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei in der Öffentlichkeitsarbeit verwenden, mit der Ausnahme, dass das Unternehmen zustimmt, dass Iron den Namen und das Logo des Unternehmens auf seiner Website, in Kundenlisten oder in Gesprächen mit seinen Investoren als Teil der Marketingbemühungen von Iron (einschließlich Referenzgesprächen und -berichten, Presseberichten, Standortbesuchen) verwenden darf.

12. Allgemeine Bestimmungen

  1. Vollständige Vereinbarung. Die Parteien bestätigen und vereinbaren, dass diese Vereinbarung (einschließlich jeder Bestellung) die vollständige und ausschließliche Übereinkunft der Parteien in Bezug auf die Iron-Software und -Dienstleistungen darstellt und alle vorherigen oder gleichzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen oder Lizenzen, ob mündlich oder schriftlich, sowie jede andere Kommunikation zwischen den Parteien ersetzt.
  2. Änderungen dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung darf nur durch eine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Urkunde geändert oder ergänzt werden. Die auf der Website von Iron veröffentlichte Version dieses Vertrags ist die aktuelle Fassung der Bedingungen, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann. Für jeden vom Unternehmen erteilten Auftrag gilt die aktuelle Version dieses Vertrags, es sei denn, die Parteien haben eine gedruckte oder digitale Version dieser Bedingungen unabhängig von den webbasierten Bedingungen unterzeichnet; in diesem Fall gilt die unterzeichnete Version der Bedingungen.
  3. Exportkontrolle. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung aller Exportkontrollgesetze und -bestimmungen der Vereinigten Staaten und aller anderen Länder und Rechtsordnungen. Das Unternehmen wird weder Teile der Iron-Software noch deren direkte Produkte aus den Vereinigten Staaten ausführen oder deren Ausfuhr oder Wiederausfuhr gestatten: (a) in Länder, gegen die ein Embargo verhängt wurde oder die Terrorismus unterstützen; (b) an Personen, die auf der Liste der Sanktionslisten des US-Handelsministeriums oder der Liste der speziell benannten Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums (oder einer Nachfolgeliste) geführt werden; (c) in Länder, in die eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr beschränkt oder verboten ist oder für die die US-Regierung oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung oder sonstige behördliche Genehmigung verlangt, ohne diese zuvor einzuholen; oder (d) auf sonstige Weise gegen Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, Gesetze oder Bestimmungen von US-amerikanischen oder ausländischen Behörden verstoßen. Das Unternehmen stimmt den vorstehenden Bedingungen zu und versichert, dass es sich nicht in einem solchen verbotenen Land befindet, nicht unter dessen Kontrolle steht und weder Staatsangehöriger noch Einwohner eines solchen Landes ist und auch nicht auf einer solchen Liste verbotener Parteien geführt wird. Die Iron-Software darf ferner nicht für terroristische Aktivitäten oder für die Entwicklung oder Konstruktion von Nuklear-, Chemie- oder Biowaffen oder Raketentechnologie ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung verwendet werden.
  4. Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming und dem Bundesrecht der Vereinigten Staaten von Amerika und ist nach diesen auszulegen, ohne Berücksichtigung kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden durch einen Schiedsrichter in einem verbindlichen Schiedsverfahren entschieden, das von der American Arbitration Association (adr.org) durchgeführt wird, sofern alle Parteien ihren Sitz in den Vereinigten Staaten haben; andernfalls wird das Schiedsverfahren vom International Centre for Dispute Resolution (icdr.org) durchgeführt. Der Schiedsrichter entscheidet über alle Fragen der Schiedsfähigkeit und ist befugt, durch Erlass eines ersten Schiedsspruchs einstweiligen Rechtsschutz, vorläufige Maßnahmen und Unterlassungsansprüche zu erlassen. Alle Anhörungen werden per Audio- oder Videokonferenz durchgeführt. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Die Schiedssprüche sind für die Parteien bindend und können vor allen zuständigen Gerichten und Schiedsgerichten geltend gemacht und vollstreckt werden.
  5. Widerruflichkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  6. Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Verletzung oder Erfüllung einer Bedingung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Einhaltung einer Bedingung dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf ihr Recht, später auf der Einhaltung dieser Bedingung zu bestehen.
  7. Überschriften. Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Sie dürfen nicht dazu verwendet werden, die Bedingungen der Abschnitte, die sie einleiten, zu ändern oder auszulegen.
  8. Benachrichtigung. Alle Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung gemacht werden müssen, werden per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier an die zu benachrichtigende Partei an die in der Bestellung angegebene Adresse oder an eine andere oder neue Adresse, für die eine Mitteilung gemacht wurde, gesendet. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens werden zwanzig Kalendertage nach ihrer Absendung wirksam.
  9. Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Dieser Vertrag ist von keiner Partei ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragbar und ist für die zulässigen Rechtsnachfolger jeder Partei dieses Vertrags bindend. Jede Partei kann jedoch im Zuge einer Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung mindestens alle ihre Rechte aus diesem Vertrag an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abtreten. Die Abtretung wird mit dem Eingang einer schriftlichen Mitteilung bei der nicht abtretenden Partei wirksam.
  10. Selbstständiger Auftragnehmer. Die Parteien stehen in einem Verhältnis als selbstständige Auftragnehmer. Durch diese Vereinbarung wird kein tatsächliches oder scheinbares Agenturverhältnis, keine Partnerschaft und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet.
  11. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen einer Partei haftet keine der Parteien für Ausfälle oder Verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen.
  12. Unternehmensdokumente. Die Bestimmungen und Bedingungen von Dokumenten, die vom Unternehmen in Verbindung mit diesem Vertrag herausgegeben werden, sind unwirksam und können die in diesem Vertrag (einschließlich eines Auftrags) festgelegten Bedingungen in keiner Weise erweitern, beeinflussen oder ändern, es sei denn, sie werden von Iron ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
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