Lizenzvereinbarung

This article was translated from English: Does it need improvement?
Translated
View the article in English

Bedingungen und Konditionen

Diese Lizenzvereinbarung("Vereinbarung") erfolgt durch und zwischen Iron Software LLC("Iron") und die Person oder Einrichtung, die die Iron Software lizenziert("Unternehmen"). Diese Vereinbarung besteht aus jeder Bestellung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen("Bedingungen").

1. Übersicht

  1. Iron ist Eigentümer und Lizenzgeber mehrerer Softwarebibliotheken und -pakete, die von Iron auf der Iron-Website und in den Marketingmaterialien von Iron beschrieben werden (die "Iron Software"). Die Iron Software besteht aus mehreren Produkten (jeweils ein "Produkt"), die einzeln oder als eine Reihe von Produkten (die "IronSuite") lizenziert werden können, die in einer Bestellung näher beschrieben werden. Die Produkte und die IronSuite werden hier als Iron Software bezeichnet. Iron bietet dem Unternehmen eine oder mehrere Optionen zur Nutzung der Iron Software, wie von Iron dokumentiert, vorbehaltlich der in diesem Vertrag genannten Einschränkungen. Iron kann auch Supportleistungen ("Support und Updates") und andere Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen bezüglich der Verwendung der Iron Software durch das Unternehmen, anbieten (zusammen mit Support und Updates die "Leistungen").
  2. Iron stellt dem Unternehmen die Iron Software und die Dienstleistungen direkt oder über einen Dritten (z. B. einen autorisierten Wiederverkäufer) unter Verwendung eines schriftlichen Online- oder Offline-Bestellverfahrens (jeweils eine "Bestellung") zur Verfügung.
  3. Gemäß den Bedingungen dieses Vertrags stellt Iron dem Unternehmen die Iron Software oder die in jedem Auftrag beschriebenen Dienstleistungen zur Verfügung.

2. Iron Software und Dienstleistungen

  1. Während der Laufzeit dieses Vertrages gewährt Iron dem Unternehmen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung jeder Iron Software, die auf einer Bestellung des Unternehmens aufgeführt ist, für den internen Gebrauch des Unternehmens (und nicht für den Weiterverkauf in materiell unveränderter Form), vorbehaltlich der Bedingungen, Verpflichtungen und Beschränkungen, die in der Bestellung und in diesem Vertrag dargelegt sind ("Iron Software-Lizenz"), und das Unternehmen akzeptiert diese.
  2. Jede Iron Software-Lizenz und jeder Dienst unterliegt den in der jeweiligen Bestellung angegebenen Berechtigungen, Einschränkungen und Verantwortlichkeiten ("Metriken")in der festgelegt werden kann, ob das Unternehmen dazu berechtigt ist:
    1. die Iron Software nur für eine begrenzte Testphase, für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer zu nutzen;
    2. die Iron Software zu testen oder sie in einer Produktionsumgebung zu verwenden;
    3. die Iron Software kostenlos oder gegen eine bestimmte Gebühr nutzen;
    4. einer unbegrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern oder einer begrenzten Anzahl von autorisierten Benutzern den Zugriff auf die Iron Software gestatten;
    5. die Iron Software auf einem Computer ("Maschine") oder auf mehreren Maschinen zu installieren und zu verwenden;
    6. eine einzelne Kopie oder mehrere Kopien der Iron Software ("Kopien") zu verwenden;
    7. die Iron Software ausschließlich für interne Entwicklungszwecke zu nutzen ("Interne Nutzung");
    8. die Iron Software mit der eigenen Software des Unternehmens ("Unternehmenssoftware") zu kombinieren;
    9. an einen oder mehrere Kunden des Unternehmens (jeweils ein "Kunde") zu verteilen;
    10. die Iron Software in den Systemen des Unternehmens oder des Kunden installieren ("Installiert") oder vom Unternehmen auf einer Website, die dem Unternehmen gehört oder von ihm kontrolliert wird, als Software as a Service ("SaaS") zur Verfügung stellen;
    11. die Iron Software in einer oder mehreren Städten (jeweils ein "Standort") zu nutzen;
    12. support und Updates nur für einen begrenzten Zeitraum oder gar nicht erhalten; oder
    13. neue Versionen der Iron Software zu erhalten, die vom Unternehmen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden ("Neue Versionen"), solange der Support und die Updates aktuell und aktiv sind, oder neue Versionen nur zu erhalten, wenn das Unternehmen zusätzliche Gebühren zahlt.
  3. Iron bietet derzeit Iron Software-Lizenzen in der folgenden Kombination von Metriken an (jede Lizenzart schließt ausdrücklich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte aus):
    1. Kostenlose Testlizenz. Gewährt die Nutzung der Iron Software ausschließlich für private, nicht produktive Evaluierungszwecke ("Testlizenz"). Die Iron Software darf nicht in einem Produktions-, Installations-, SaaS- oder Intranet-Projekt verwendet werden.
    2. Lizenzgebührenfreie Weitervertriebsabdeckung. Dieses Add-on, das im Rahmen einer Bestellung erworben werden kann, gewährt dem Unternehmen das Recht, die Iron Software (ohne Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren) als Teil einer Reihe verschiedener kommerzieller Produktpakete an Dritte zu vertreiben, und zwar in Übereinstimmung mit der Anzahl der in der Basislizenz abgedeckten Projekte ("Royalty-Free Redistribution Coverage"). Gewährt die Verwendung der Iron Software zur Bereitstellung innerhalb von SaaS-Softwarediensten, entsprechend der Anzahl der in der Basislizenz abgedeckten Projekte. Royalty-Free Redistribution Coverage gilt nur für die folgenden Iron Software Lizenzen: Plus- und Professional-Team-Lizenzen sowie unbegrenzte Enterprise- und unbegrenzte monatliche Lizenzen.
    3. Team-Lizenzen. Die folgenden Lizenzen(jeweils eine "Team-Lizenz") können auf der Basis einzelner Produkte oder für die gesamte IronSuite lizenziert werden. Teamlizenzen sind unbefristet und unterliegen der Einhaltung des Vertrags durch den Kunden. Das Unternehmen kann Support und Updates, die Iron nach eigenem Ermessen ändern kann, entweder auf einer 1- oder 5-Jahres-Basis für Teamlizenzen abonnieren. Die jeweils aktuellen Preise für Support und Updates werden in einer Bestellung festgelegt.
      1. Lite-Lizenz. Berechtigt zur Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der IronSuite durch einen einzelnen Softwareentwickler in einer Organisation an einem einzigen Standort. Die Iron Software kann innerhalb einer Webanwendung, einer Intranetanwendung oder einer Desktop-Softwareanwendung eingesetzt werden. Dieser Lizenztyp erlaubt nicht die Weitergabe der Iron Software an Dritte oder SaaS-Projektnutzungsszenarien.
      2. Plus-Lizenz. Berechtigt zur Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der IronSuite durch eine bestimmte Anzahl von Softwareentwicklern in einer einzigen Organisation an bis zu 3 Standorten. Die Iron Software kann in bis zu 3 Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen eingesetzt werden.
      3. Professionelle Lizenz. Berechtigt zur Nutzung entweder (i) eines bestimmten Iron Software Produkts oder (ii) der IronSuite durch eine bestimmte Anzahl von Softwareentwicklern, Standorten und Web-, Intranet- oder Desktop-Softwareanwendungen, die das Unternehmen in einer Bestellung auswählen kann.
      4. Alle Teamlizenzen sind nicht übertragbar, und die gemeinsame Nutzung von Lizenzen außerhalb einer Organisation oder einer Agentur-/Kundenbeziehung ist verboten. Team-Lizenzen schließen ausdrücklich alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gewährt werden, ebenso wie alle anderen Lizenztypen, und schließen ausdrücklich und ohne Einschränkung den OEM-Weitervertrieb und die Verwendung der Iron Software als SaaS aus, ohne dass ein zusätzlicher Erwerb der lizenzfreien Vertriebsabdeckung erfolgt, die nur für Plus- und Professional-Team-Lizenzen gilt.
    4. IronSuite Unbegrenzte Lizenz für Unternehmen. Diese Lizenz schließt die lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung ein. Die IronSuite Unbegrenzte Lizenz für Unternehmen ist unbefristet und unterliegt der Einhaltung der Lizenzvereinbarung durch das Unternehmen ("IronSuite Unbegrenzte Lizenz für Unternehmen"). Die IronSuite Unbegrenzte Unternehmenslizenz erlaubt einer unbegrenzten Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, die IronSuite in einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen.
    5. IronSuite Unbegrenzte monatliche Lizenz. Diese Lizenz beinhaltet die lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung. Die Unbegrenzte Monatslizenz für die IronSuite erlaubt die Nutzung der IronSuite auf Abonnementbasis durch eine unbegrenzte Anzahl von Entwicklern in einer Organisation an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten, um die IronSuite in einer unbegrenzten Anzahl von Webanwendungen, Intranetanwendungen oder Desktop-Softwareanwendungen einzusetzen ("Unbegrenzte Monatslizenz für die IronSuite"). Die Unbegrenzte monatliche Lizenz für die IronSuite umfasst bis zu einer bestimmten Anzahl von API-Anfragen (Aufrufen) pro Monat, wie in einer Bestellung festgelegt. Alle API-Aufrufe, die über die angegebene Anzahl hinausgehen, führen zu einer zusätzlichen Gebühr pro API-Aufruf, wie in der Bestellung angegeben, die im folgenden Monat fällig und zahlbar ist. IronSuite Unbegrenzte Monatslizenzen sind nicht übertragbar und die gemeinsame Nutzung von Lizenzen außerhalb eines Unternehmens oder einer Agentur/Kundenbeziehung ist untersagt. Support und Updates sind in der monatlichen IronSuite Unbegrenzte Lizenz enthalten.
  4. Unabhängig von der Art der Iron Software-Lizenz vereinbaren Iron und das Unternehmen ausdrücklich, dass das Unternehmen nicht direkt mit der Funktionalität der aktuellen Iron Software oder des Dienstes konkurrieren wird.
  5. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Iron, wie in einer Bestellung oder diesem Vertrag angegeben, weiterzugeben, neu zu veröffentlichen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.
  6. Das Unternehmen überwacht seine eigene Nutzung der Iron Software und meldet jede Nutzung, die über die Metriken und das Volumen hinausgeht. Iron Software kann die Nutzung überwachen, um mit Iron Servern die Einhaltung der Metriken, des Volumens und des Vertrags zu überprüfen. Ungeachtet des Vorstehenden werden keine Unternehmens- oder Endbenutzerdaten an Iron-Server übertragen.

3. Daten und Inhalt

  1. Das Unternehmen behält sich alle Rechte an den vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten vor, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten des Unternehmens. Iron behält sich alle Rechte an den von Iron bereitgestellten Informationen, Inhalten und Daten vor, einschließlich aller Rechte an neuen Versionen und abgeleiteten Werken der Informationen, Inhalte und Daten von Iron.
  2. Iron kann Informationen über das Unternehmen und seine Kunden sammeln, speichern, verwenden, zusammenfassen und weitergeben, einschließlich Informationen darüber, wie das Unternehmen und seine Kunden die Iron Software und jegliche Dienstleistungen nutzen. Einzelheiten darüber, wie Iron derzeit Daten des Unternehmens verarbeitet, sind in der Datenschutzerklärung von Iron aufgeführt, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann, um die aktuellen Praktiken von Iron widerzuspiegeln und um auf sich entwickelnde Gesetze und Vorschriften in der ganzen Welt zu reagieren.

4. Finanzen

  1. Die Bezahlung durch das Unternehmen erfolgt wie in jedem Auftrag angegeben. Sofern im Auftrag nicht anders angegeben, muss die vollständige Zahlung bei oder vor der Lieferung der Iron Software oder Dienstleistungen bei Iron eingehen. Alle Gebühren und Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Iron behält sich das Recht vor, die Gebühren für Unbegrenzte Monatslizenzen für IronSuite sowie für Support und Updates zu erhöhen, und wird das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten einer solchen Erhöhung davon in Kenntnis setzen.
  2. Alle hier genannten Preise verstehen sich zuzüglich aller Steuern. Das Unternehmen ist für alle bundes-, landes- oder ortsüblichen Verkaufs-, Nutzungs-, kanadischen Waren- und Dienstleistungs-, Vermögens-, Mehrwertsteuer- oder ähnlichen Steuern verantwortlich, die auf Transaktionen erhoben werden oder erhoben werden könnten. Zusätzlich zu all seinen anderen Rechten und Rechtsmitteln kann Iron bei nicht fristgerechter Zahlung die Erbringung einzelner oder aller Dienstleistungen aussetzen oder beenden und die Iron Software-Lizenz für die gesamte Iron Software aussetzen oder beenden.
  3. Für alle Beträge, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden, fallen Verzugsgebühren in Höhe von einem Prozent (1,0 %) pro Monat des überfälligen Betrags an. Darüber hinaus hat Iron das Recht, alle Inkassokosten, einschließlich Anwaltsgebühren und Auslagen, die Iron in einem gerichtlichen oder sonstigen Verfahren zur Eintreibung unbezahlter fälliger Beträge entstanden sind, einzufordern. Die Nichtzahlung wiederkehrender monatlicher Abonnementgebühren für mehr als dreißig (30) Tage nach dem Fälligkeitsdatum führt zur Aussetzung oder Beendigung der Iron Software und Dienstleistungen.

5. Geistiges Eigentum

  1. Die Iron Software und die Ergebnisse jeglicher Dienstleistungen sind alleiniges Eigentum von Iron und sind unter anderem durch das Urheberrecht, das Markenrecht und das Gesetz über Geschäftsgeheimnisse geschützt. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Iron Software und den Diensten liegen bei Iron und verbleiben bei Iron. Das Unternehmen erhält nur die eingeschränkten und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte, die ausdrücklich in der Bestellung und in diesem Vertrag angegeben sind. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Iron Software oder die Dienstleistungen oder Kopien davon an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen oder Dritten die Nutzung der Iron Software oder der Dienstleistungen zu gestatten oder zu erlauben, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet. Jeder nicht genehmigte Verkauf, jede Unterlizenzierung, Abtretung, Verpfändung, sonstige Übertragung oder unzulässige Nutzung der Iron Software oder Dienstleistungen ist nichtig und stellt eine Verletzung der Rechte von Iron an der Iron Software und den Dienstleistungen dar.
  2. Das Unternehmen erkennt an, dass ohne die schriftliche Genehmigung von Iron in einer Bestellung: (i) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht für den Wiederverkauf, die Veröffentlichung, die Übertragung, die Weitergabe, die Lizenzierung oder Unterlizenzierung oder die Weiterverteilung an Dritte vervielfältigen darf; (ii) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht für die Weiterverteilung an Dritte vervielfältigen wird; (iii) das Unternehmen die Iron Software oder die Dienstleistungen nicht in einer Weise vervielfältigen oder anderweitig veräußern wird, die gegen das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika (Title 17, U.S. Code) verstößt; (iv) die Iron Software und die Dienstleistungen nur auf so vielen Prozessoren installiert werden dürfen, wie zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisiert sind; (v) die Iron Software und die Dienstleistungen nur auf so vielen Prozessoren installiert werden dürfen, wie zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisiert sind. Code) verletzen; (iv) die Iron Software und die Dienste dürfen nur von der Gesamtzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt autorisierten Benutzer verwendet werden; (v) die Iron Software und die Dienste dürfen nur auf so vielen Prozessoren installiert, aufgerufen und verwendet werden, wie es autorisierte Benutzer gibt; (vi) wenn das Unternehmen vernetzte Geräte verwendet, wird das Unternehmen niemals mehr als die maximale Anzahl autorisierter Benutzer erlauben, die Iron Software oder die Dienste zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwenden; und (vii) das Unternehmen darf die Iron Software oder die Dienste weder ganz noch teilweise modifizieren, disassemblieren, dekodieren oder dekompilieren.
  3. Unabhängig von der Anzahl der autorisierten Benutzer oder Verwendungen darf das Unternehmen eine (1) Kopie der Iron Software als Archivierungs- oder Sicherungskopie anfertigen, die den Urheberrechtsvermerk von Iron und andere Eigentumskennzeichnungen tragen muss. Das Unternehmen darf keine weiteren Kopien der Iron Software für irgendeinen Zweck anfertigen.
  4. Das Unternehmen ist verpflichtet, Iron vor der Verwendung, Verteilung oder Veröffentlichung jegliche Werbung, Verkaufsförderung oder Bekanntmachung, die sich auf Iron bezieht oder die Handelsnamen, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken von Iron ("Iron-Marken") verwendet, zur Genehmigung vorzulegen. Iron hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Korrektur oder Löschung von unrichtigem oder irreführendem Material in Bezug auf Iron oder die Iron-Marken in jeglicher Werbung, Verkaufsförderung oder Öffentlichkeitsarbeit zu verlangen. Iron darf den Namen und die Marke des Unternehmens ("Unternehmensmarken") verwenden, um das Unternehmen als Lizenznehmer von Iron aufzuführen oder hervorzuheben. Die Verwendung jeder Marke und der dadurch entstehende Goodwill kommen dem Eigentümer der Marke zugute.

6. Vertraulichkeit

  1. Für die Zwecke dieses Abkommens bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" nicht-öffentliche Informationen und Daten, die eine Partei ("empfangende Partei") von der anderen Partei ("offenlegende Partei") erhält.
  2. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen gelten Informationen und Daten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese Informationen oder Daten: (i) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren; (ii) der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder der allgemeinen Öffentlichkeit (ohne Zutun der empfangenden Partei) nach der Offenlegung bekannt werden; (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung offengelegt werden; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; oder (v) von der offenlegenden Partei schriftlich zur Offenlegung durch die empfangende Partei freigegeben werden.
  3. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn die empfangende Partei gesetzlich dazu verpflichtet ist (z. B. durch eine Vorladung), vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorher schriftlich über eine solche geforderte Offenlegung (es sei denn, die Benachrichtigung der offenlegenden Partei ist gesetzlich verboten) und arbeitet mit der offenlegenden Partei zusammen, um die geforderte Offenlegung einzuschränken oder die Aufhebung der Anforderung zu erreichen (z. B. wenn ein Gericht eine Vorladung für die vertraulichen Informationen widerruft).
  4. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen, die er von der offenlegenden Partei erhalten hat, nicht an dritte Firmen, Unternehmen, Einzelpersonen oder andere Einrichtungen weitergeben. Zur Klarstellung: Iron kann die vertraulichen Informationen des Unternehmens an die Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer von Iron im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Iron Software und der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags weitergeben. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie für ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen anwendet, jedoch in keinem Fall weniger als den Standard der angemessenen Sorgfalt.

7. Laufzeit und Beendigung

  1. Für jedes Element der Iron Software und jeden Dienst wird die anfängliche Laufzeit in der Bestellung angegeben und kann sich um weitere Zeiträume verlängern, die als Verlängerungsbedingungen in der Bestellung angegeben sind. Wenn in der Bestellung keine Erstlaufzeit angegeben ist, beträgt die Erstlaufzeit ein Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. Wenn im Auftrag keine Verlängerungsfrist angegeben ist, beträgt jede Verlängerungsfrist ein Jahr, beginnend mit dem Ablauf der vorangegangenen Frist, jedoch nur, wenn Iron die Zahlung für die Verlängerung mindestens dreißig (30) Tage vor dem ersten Tag der entsprechenden Verlängerungsfrist erhält.
  2. Dieser Vertrag kann von jeder Partei wegen wesentlicher Verletzung durch die andere Partei gekündigt werden, vorausgesetzt, dass die kündigende Partei dreißig (30) Tage vorher eine schriftliche Mitteilung macht, in der sie die Verletzung angibt, und die verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb der dreißigtägigen Kündigungsfrist behebt oder korrigiert. Im Falle einer solchen Kündigung zahlt das Unternehmen Iron für die gesamte bereitgestellte Iron Software und für alle von Iron erbrachten Dienstleistungen sowie für alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Arbeiten.
  3. Das Unternehmen kann eine unbefristete monatliche Lizenz für IronSuite mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vor Beginn des nächsten Monats der Abonnementlaufzeit schriftlich kündigen. Nach Eingang einer Kündigungsmitteilung des Unternehmens bei Iron endet das Abonnement der Unbegrenzten Lizenz für IronSuite entweder, wenn die gemäß der Bestellung maximal zulässigen API-Aufrufe getätigt wurden, oder zum Ende des Monats, in dem die Kündigung wirksam wurde.
  4. Dieser Vertrag gilt als automatisch gekündigt, wenn das Unternehmen seine Verpflichtungen aus den Abschnitten 3 (Iron Software und Dienstleistungen), 4 (Finanzen), 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) wesentlich verletzt.
  5. Bei Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat das Unternehmen Iron die Iron Software, die zugehörigen Materialien und alle Kopien davon unverzüglich zurückzugeben oder mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Iron alle diese Materialien zu vernichten und deren Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
  6. Die Abschnitte 4-7 (Finanzen), (Geistiges Eigentum), (Vertraulichkeit) und (Laufzeit und Beendigung) bzw. 8-11 (Zusicherungen und Gewährleistungen), (Haftungsausschlüsse und -beschränkungen), (Entschädigung) und (Allgemeine Bestimmungen) dieser Vereinbarung überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung.
  7. Das Unternehmen erkennt an, dass Iron viel Zeit, Mühe und Geld in die Entwicklung der Iron Software und der Dienstleistungen investiert hat und dass das unbefugte Kopieren, die Nutzung, die Übertragung oder die Offenlegung der Iron Software oder der Dienstleistungen oder ihrer Inhalte durch das Unternehmen Iron erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen kann. Ebenso hat jede Partei erhebliche Mengen an Zeit, Mühe und Geld aufgewendet, um ihre jeweiligen vertraulichen Informationen zu entwickeln und zu schützen. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die einer Partei zur Verfügung stehen, kann jede Partei bei einem Schiedsrichter (gemäß den Schiedsbestimmungen dieser Vereinbarung) eine einstweilige und dauerhafte Unterlassungsverfügung beantragen, um eine Verletzung der Verpflichtungen der anderen Partei gemäß den Abschnitten 5 (Geistiges Eigentum) oder 6 (Vertraulichkeit) dieser Vereinbarung zu beheben.

8. Zusicherungen und Garantien

Die Parteien sichern sich hiermit gegenseitig zu, dass sie ordnungsgemäß ermächtigt und befugt sind, diese Vereinbarung zu schließen, und dass diese Vereinbarung eine gültige und verbindliche, durchsetzbare Vereinbarung darstellt. Das Unternehmen sichert ferner zu und gewährleistet, dass diese Vereinbarung nicht im Widerspruch zu anderen Vereinbarungen oder Verpflichtungen steht, die das Unternehmen oder sein Eigentum oder Vermögen binden.

9. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

  1. DIE IRON SOFTWARE UND DIE DIENSTLEISTUNGEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR" UND WIE VERFÜGBAR" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. IRON ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER AUSGABEN JEGLICHER ART ODER BESCHREIBUNG, DIE DEM UNTERNEHMEN ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON AUS IRGENDEINEM GRUND ENTSTEHEN ODER ENTSTEHEN.
  2. DIE IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN GARANTIEN SIND EXKLUSIV UND ERSETZEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
  3. WEDER IRON NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NOCH EINER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER ÜBERNEHMEN EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER IRON SOFTWARE ODER DER DIENSTE ERZIELT WERDEN, ODER DAFÜR, DASS DIE IRON SOFTWARE ODER DIE DIENSTE FEHLERFREI SIND.
  4. IN KEINEM FALL HAFTEN IRON, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER EINER IHRER JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR JEGLICHE HAFTUNG GEGENÜBER EINER PERSON, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTUNGEN HINGEWIESEN WURDE.
  5. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES DEN HÖHEREN BETRAG VON (I) DEN BETRÄGEN, DIE IRON IN DEN LETZTEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DER GELTENDMACHUNG DES ANSPRUCHES VOM UNTERNEHMEN ERHALTEN HAT, UND (II) 100 DOLLAR, WAS DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES UNTERNEHMENS GEGENÜBER IRON, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND IHREN JEWEILIGEN DRITTLIZENZGEBERN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES IST.
  6. Alle hierin enthaltenen Haftungsausschlüsse gelten nicht für Verbindlichkeiten, auf die nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften der Vereinigten Staaten (einschließlich der Gesetze der US-Bundesstaaten und des Bundes) oder eines anderen Landes oder einer anderen Gerichtsbarkeit nicht verzichtet werden kann.

10. Entschädigung

  1. Sollte ein Teil der Iron Software Gegenstand einer Klage wegen Verletzung werden oder nach Ansicht von Iron wahrscheinlich Gegenstand einer Klage wegen Verletzung werden, kann Iron als einziges und ausschließliches Rechtsmittel des Unternehmens beschließen, (1) dem Unternehmen auf Kosten von Iron das Recht zur Nutzung dieses Teils zu verschaffen oder (2) die Iron Software zu ersetzen oder zu modifizieren, so dass sie keine Verletzung mehr darstellt, oder (3) den verletzenden Teil zu entfernen und dem Unternehmen eine anteilige Gutschrift zu gewähren, die den Anteil der vom Unternehmen gezahlten Gesamtgebühren widerspiegelt, der auf diesen Teil der Iron Software entfällt. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung von Iron in Bezug auf die Behauptung oder den Anspruch der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten fest.
  2. Das Unternehmen verpflichtet sich, Iron auf eigene Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wenn behauptet wird, dass die Software des Unternehmens, die Daten des Unternehmens oder die Materialien des Unternehmens ein Urheberrecht, ein Patent oder ein sonstiges Recht verletzen, und das Unternehmen wird alle Schäden und Kosten tragen, die von einem Gericht im Zusammenhang mit einer solchen Klage zugesprochen werden. Für den Fall, dass das Unternehmen die Iron Software oder die von Iron bereitgestellten oder vom Unternehmen geänderten Dienstleistungen unter Verstoß gegen diesen Vertrag weiterverteilt, neu veröffentlicht oder anderweitig deren Nutzung gestattet, muss das Unternehmen Iron für alle daraus resultierenden Verluste, Schäden oder Ansprüche entschädigen, verteidigen und schadlos halten. Jeder Entschädigungsanspruch setzt voraus, daß Iron: (i) dem Unternehmen den Anspruch unverzüglich schriftlich anzeigt; (ii) dem Unternehmen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs überläßt; und (iii) dem Unternehmen alle zur Verteidigung erforderlichen Informationen, Unterstützung und Befugnisse zur Verfügung stellt. Das Unternehmen verteidigt oder regelt den Anspruch unverzüglich auf eigene Kosten und mit dem Rechtsbeistand des Unternehmens, aber das Unternehmen hat nicht das Recht, die Haftung im Namen von Iron anzuerkennen oder Iron irgendeine Schuld, Verantwortung, Kosten oder Gebühren zuzuweisen.

11. Allgemeine Bestimmungen

  1. Gesamte Vereinbarung. Die Parteien erkennen an und kommen überein, dass dieses Abkommen(einschließlich jeder Bestellung) verkörpert das vollständige und ausschließliche Verständnis und die Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Iron Software und die Dienstleistungen und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Vereinbarungen oder Lizenzen, ob mündlich oder schriftlich, sowie jede andere Kommunikation zwischen den Parteien.
  2. Änderungen an dieser Vereinbarung. Dieser Vertrag kann nur durch eine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Urkunde geändert oder ergänzt werden. Die Version dieses Vertrags, die auf der Website von Iron veröffentlicht ist, ist die aktuelle Fassung der Bedingungen, die Iron von Zeit zu Zeit ändern kann. Für jeden vom Unternehmen erteilten Auftrag gilt die aktuelle Version dieses Vertrags, es sei denn, die Parteien haben eine gedruckte oder digitale Version dieser Bedingungen unabhängig von den webbasierten Bedingungen unterzeichnet; in diesem Fall gilt die unterzeichnete Version der Bedingungen.
  3. Exportkontrolle. Das Unternehmen wird alle Exportkontrollgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und aller anderen Länder und Gerichtsbarkeiten einhalten. Das Unternehmen wird keinen Teil der Iron Software oder ein direktes Produkt davon aus den Vereinigten Staaten entfernen oder exportieren oder den Export oder Reexport zulassen: (a) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner) eines mit einem Embargo belegten Landes oder eines Landes, das Terroristen unterstützt; (b) an eine Person, die auf der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums oder der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums (oder einer Liste, die eine solche Liste ersetzt) steht; (c) an eine Person, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums steht. (c) in ein Land, in das ein solcher Export oder Reexport eingeschränkt oder verboten ist oder für das die Regierung der Vereinigten Staaten oder eine ihrer Behörden zum Zeitpunkt des Exports oder Reexports eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangt, ohne dass zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung eingeholt wurde; oder (d) in sonstiger Weise unter Verletzung von Export- oder Importbeschränkungen, Gesetzen oder Vorschriften einer US-amerikanischen oder ausländischen Behörde, die die Zuständigkeit besitzt. Das Unternehmen erklärt sich mit dem Vorstehenden einverstanden und garantiert, dass es sich nicht in einem solchen verbotenen Land befindet, unter der Kontrolle eines solchen Landes steht oder ein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist bzw. auf einer solchen Liste verbotener Parteien steht. Die Iron Software darf ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung weder für terroristische Aktivitäten noch für den Entwurf oder die Entwicklung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie verwendet werden.
  4. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Wyoming und den Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, ohne Bezugnahme auf kollisionsrechtliche Bestimmungen und Richtlinien. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von einem Schiedsrichter in einem verbindlichen Schiedsverfahren entschieden, das von der American Arbitration Association (adr.org) verwaltet wird, wenn alle Parteien ihren Sitz in den Vereinigten Staaten haben; andernfalls wird das Schiedsverfahren vom International Centre for Dispute Resolution (icdr.org) verwaltet. Der Schiedsrichter entscheidet über alle Fragen der Schiedsfähigkeit und ist befugt, durch Erlass eines ersten Schiedsspruchs vorläufigen und einstweiligen Rechtsschutz sowie Unterlassungsansprüche zu gewähren. Alle Anhörungen werden per Audiokonferenz oder Videokonferenz durchgeführt. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. Die Schiedssprüche des Schiedsrichters sind für die Parteien verbindlich und können bei allen zuständigen Gerichten eingetragen und durchgesetzt werden.
  5. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  6. Verzicht. Jeder Verzicht auf eine Verletzung oder auf die Erfüllung einer Bedingung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Einhaltung einer Bedingung dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf ihr Recht, später auf dieser Einhaltung zu bestehen.
  7. Überschriften. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Sie dürfen nicht dazu verwendet werden, die Bestimmungen der durch sie eingeleiteten Abschnitte zu ändern oder auszulegen.
  8. Benachrichtigung. Alle Mitteilungen, die aufgrund dieser Vereinbarung zu machen sind, werden per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier an die zu benachrichtigende Partei an die in der Bestellung angegebene Adresse oder an eine andere oder neue Adresse, für die eine Mitteilung gemacht wurde, gesandt. Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens werden zwanzig Kalendertage nach ihrer Absendung wirksam.
  9. Rechtsnachfolger und Abtretungen. Diese Vereinbarung kann von keiner der Parteien ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden und ist für die zulässigen Rechtsnachfolger jeder Partei dieser Vereinbarung bindend. Jede Partei kann jedoch nicht weniger als alle ihre Rechte aus dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger infolge einer Fusion, Übernahme oder Umstrukturierung abtreten, wobei die Abtretung nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung durch die nicht abtretende Partei wirksam wird.
  10. Unabhängiger Auftragnehmer. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Unternehmers. Diese Vereinbarung begründet keine tatsächliche oder scheinbare Vertretung, Partnerschaft oder Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Vertragsparteien.
  11. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen einer Partei haftet keine der beiden Parteien für Versäumnisse oder Verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen.
  12. Dokumente des Unternehmens. Die Bestimmungen und Bedingungen von Dokumenten, die vom Unternehmen in Verbindung mit diesem Vertrag herausgegeben werden, haben keine Wirkung und erweitern, beeinflussen oder ändern die in diesem Vertrag (einschließlich eines Auftrags) festgelegten Bedingungen in keiner Weise, es sei denn, sie werden von Iron ausdrücklich schriftlich akzeptiert.